Dazu hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung (Drs. 18/2586, 18/3443) am 4. Dezember 2014 in 2./3. Lesung beschlossen.
1 Milliarde Euro Entlastung für Städte und Gemeinden
Mit der vollständigen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistet der Bund bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzen. Im Zeitraum von 2012 bis 2017 werden es voraussichtlich 25 Milliarden Euro sein. Darüber hinaus hat die Koalition vereinbart, die Kommunen spätestens ab 2018 jährlich um weitere 5 Milliarden Euro finanziell zu unterstützen.
Im Vorgriff darauf wird der Bund die Kommunen bereits in den Jahren 2015 bis 2017 um 1 Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Die SPD-Fraktion strebt an, dass die Entlastung der Kommunen 2017 bereits deutlich über 1 Milliarde Euro liegt.
Ab 2015 übernimmt der Bund einen größeren Anteil in Höhe von 500 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II). Davon werden genau die strukturschwachen Kommunen mit besonders vielen ALG II-Empfängern profitieren. Diese zielgenaue Entlastung war ein dringendes Anliegen der SPD-Fraktion. Zudem soll der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer um 500 Millionen Euro steigen. Dies soll durch den Gesetzentwurf geregelt werden.
Mittel für Kita-Ausbau auf 1 Milliarde Euro aufgestockt
Die Große Koalition hat beschlossen, die Länder und Kommunen auch bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu unterstützen. Deshalb wird der Bund in dieser Wahlperiode die Länder um 6 Milliarden Euro entlasten. Ein Teil dessen wird durch den Gesetzentwurf festgelegt. Der Bund wird das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro aufstocken. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht.
2017 und 2018 verzichtet der Bund zudem zugunsten der Länder jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Damit erhöht der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung, dies soll u. a. der Sprachförderung zugute kommen.
Geld für Inklusion und ganztägige Betreuung
Im Rahmen des Kita-Ausbaus sind Investitionsmaßnahmen förderfähig, die seit April 2014 begonnen wurden und neue Betreuungsplätze schaffen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen verlorengehen würden. Des Weiteren sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung und der ganztägigen Betreuung dienen. Dazu gehört z. B. die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen.
Die Regierung will zudem sicherstellen, dass die neuen Bundesmittel zusätzlich zu den Ausbauleistungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene eingesetzt werden können. Die Länder sollen zum 1. März 2017 einen Zwischenbericht über die im Land jeweils erreichte Zahl von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorlegen.
Mehr Kitas und mehr Qualität
Zum Stichtag 1. März 2014 wurden bundesweit 660.750 Kinder unter drei Jahren in einer Krippe, Kita sowie von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut. Das sind 64.461 Kinder mehr als 2013.
Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab dem 13. Lebensmonat. Diesen hatte die SPD-Fraktion 2008 in der damaligen Großen Koalition durchgesetzt. Mit dem Tagesbetreuungsausbau-Gesetz (TAG) hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drei Jahre zuvor in der rot-grünen Koalition den Startschuss für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gegeben.
Durch die beiden Investitionsprogramme für den Kita-Ausbau von 2008 bis 2014 sind insgesamt 233.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sollen zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Betreuungsplätzen weitere 30.000 Plätze geschaffen werden.
Bei dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erreicht werden. Sie stärkt die frühkindliche Bildung und hilft, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen. Insgesamt fördert das die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes.