Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beschlossen (Drs. 18/12357, 18/12358). Sie greifen damit eine gesetzliche Initiative des Bundesrates auf, der zudem ein Verbot der extremistischen NPD angestrengt hatte, aber damit vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durch-gekommen war. Das Gericht hatte aber darauf hingewiesen, dass es andere Möglichkeiten gebe, die staatliche Finanzierung an solche Parteien zu stoppen.
Eva Högl, SPD-Fraktionsvizin, sagt: „Wir haben einen guten und ausgewogenen Vorschlag zum Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung beschlossen. Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen und die Werte unserer Verfassung mit Füßen treten, müssen nun nicht weiter mit staatlichen Mitteln finanziert werden. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir dafür ein, dass Verfassungsfeinde nicht mehr durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventioniert werden. Wir wollen auch ein Zeichen dafür setzen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist und es keinen Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit gibt.“
Die beiden Gesetze sehen nun vor, Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) und neben anderen auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz anzupassen. Nach dem neuen Absatz 3 des Artikels 21 des Grundgesetzes sollen künftig Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen sein, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über den Ausschluss entscheidet gemäß Artikel 21 Absatz 4 GG das Bundesverfassungsgericht. Zugleich entfällt damit die steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien (Artikel 21 Absatz 3 Satz 2 GG).
Für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 21 Absatz 4 neu GG über den Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung wird im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ein Verfahren geschaffen.
Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, sagt: „Es nicht hinnehmbar, dass die Demokratie ihre erklärten Feinde auch noch staatlich alimentieren muss. Steuergelder für verfassungsfeindliche Hetze wird es zukünftig nicht mehr geben. Umso bedauerlicher ist, dass sich die Grünen-Fraktion hierbei selbst ins Abseits stellt. Es handelt sich keinesfalls um einen Schnellschuss oder reine Symbolpolitik, wie das von führenden grünen Bundespolitikern unterstellt wird. Die Verfassungsänderungen wurden intensiv beraten und werden von einer breiten Mehrheit des Bundestags getragen. Auch zahlreiche Landes-Grüne haben sich hierfür ausgesprochen. Die Änderungen werden ganz konkret dazu führen, dass NPD-Aktivisten auf regionaler und lokaler Ebene ihre rassistische Hetze nicht länger mit Steuergeldern finanzieren können. Das ist ein großer Erfolg für alle Demokraten.“