Mit der Kindergrundsicherung, die in dieser Woche erstmals beraten wurde, bringt die Ampel-Koalition eines der zentralen sozialpolitischen Projekte aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg.
Mit der Kindergrundsicherung sollen Kinder besser vor Armut geschützt und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Auch sollen alle Familien von Bürokratie entlastet werden, indem zukünftig Familienleistungen einfacher und digital beantragt werden können.
Aktuell gibt es zwar viele unterschiedliche Familienleistungen, die besonders Familien mit weniger Einkommen finanziell unterstützen - doch die müssen bislang alle einzeln beantragt werden. Das ist oft unübersichtlich und führt leider dazu, dass zum Beispiel beim Kinderzuschlag bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche nicht geltend machen.
Die Ampel-Koalition hat bereits zu Beginn dieses Jahres vor der Einführung der Kindergrundsicherung Maßnahmen ergriffen, um Kinderarmut zu bekämpfen und in Bildung und Teilhabe zu investieren und zwar mit der Erhöhung des Kindergeldes auf 250 Euro, der Erhöhung des Bürgergeldes und der Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags auf ebenfalls 250 Euro sowie mit dem Qualitätsausbau der Kinderbetreuung.
Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen nun folgende weitere Maßnahmen kommen:
- Eine zentrale Leistung für alle Kinder: Aus bislang fünf verschiedenen Einzelleistungen wird eine Leistung für alle Kinder gemacht und gezielt Kinderarmut in Deutschland bekämpft. Dafür werden das Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Kinder-Regelsatz nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildung- und Teilhabepaketes zu einer neuen Leistung zusammen geführt: der Kindergrundsicherung.
- Bedarfsgerechte Hilfe: Die Kindergrundsicherung besteht aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen und einem Kinderzusatzbetrag. Der Kinderzusatzbetrag richtet sich an armutsgefährdete Kinder und ist nach dem Einkommen von Eltern und Kindern und dem Alter der Kinder gestaffelt. Wer weniger hat, wird zielgenau mehr bekommen.
- Geringeres Armutsrisiko: Die Kindergrundsicherung soll zuverlässig das Existenzminimum von Kindern abdecken. Sie wirkt gegen verfestigte Kinderarmut und bekämpft insbesondere die verdeckte Armut in Deutschland.
- Automatische Anpassung: Der Kindergarantiebetrag bleibt in Zukunft für alle Kinder gleich und wird automatisch für alle Kinder entsprechend der Preisentwicklung angehoben.
- Unterstützung, die ankommt: Die Kindergrundsicherung soll alle Kinder und Jugendlichen tatsächlich erreichen. Mit dem „Kindergrundsicherungscheck“ soll jeder für die Kindergrundsicherung zuständige Familienservice datenschutzkonform ermitteln, ob eine Familie möglicherweise Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat – und informiert gezielt und proaktiv die Eltern. Über ein digitales Portal sollen die Eltern dann einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen können.
- Erwerbstätigkeit der Familie: Erwerbstätigkeit der Eltern ist der verlässlichste Schutz vor Armut von Familien und Kindern. Deshalb ist die Kindergrundsicherung so ausgestaltet, dass sich Erwerbstätigkeit immer lohnt. Die Kindergrundsicherung wird deshalb mit zunehmendem Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit langsam gemindert.
- Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Das Schulstarterpaket wird automatisch ausgezahlt.
- Alleinerziehende erhalten mit der Kindergrundsicherung eine bessere Unterstützung. Zukünftig wird Unterhaltseinkommen von Kindern bei Alleinerziehenden im Bürgergeld nur noch zu 45 Prozent statt wie zuvor vollumfänglich auf die SGB II- Leistungen für das Kind angerechnet. Bei besonders hohem Unterhalt greift bei der Anrechnungsquote eine Staffelung zwischen 45 und 75 Prozent. Auch beim Unterhaltsvorschuss gilt diese verbesserte Anrechnung, bis zum siebten Geburtstag des Kindes. Danach gilt die verbesserte Anrechnung weiter, sofern der alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro hat.
- Besonders Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher den Kinderzuschlag beziehen, profitieren von der Kindergrundsicherung. Durch die Zusammenführung von Bürgergeld und Kinderzuschlag ergeben sich für diese Gruppe der 14- bis 24-Jährigen deutliche Verbesserungen. Sie erhalten mit der Kindergrundsicherung 60 Euro (Altersgruppe 14 bis 17 Jahre) bzw. 42 Euro (Altersgruppe 18 bis 24 Jahre) mehr. Zusätzlich wird mit der Kindergrundsicherung die Rechtsposition der jungen Erwachsenen gestärkt: Für Volljährige soll es zukünftig einen eigenen Auszahlungsanspruch für den neuen Kindergarantiebetrag geben.
Die SPD-Fraktion wird in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen ihr besonderes Augenmerk darauflegen, dass:
- alle Familienleistungen – soweit möglich – automatisch ausgezahlt, einfach beantragt und gewährt werden können,
- es eine Ansprechstelle für die Bearbeitung der Familienleistungen gibt,
- keine Familie Mehraufwand hat oder finanziell schlechter gestellt wird.
Beim Start der Kindergrundsicherung darf kein Zweifel bestehen, dass eine gute Kindergrundsicherung auch gut administriert werden kann.
Es geht der Fraktion aber nicht nur um die materielle Absicherung, sondern auch darum, allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf beste Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Deswegen wird die Qualität der Kitas verbessert, die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ausgebaut und Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm geholfen.