Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht und zudem ein zentrales UN-Millenniumsziel. Dies ist deshalb so wichtig, weil Frauen gerade in Entwicklungsländern benachteiligt werden. So sind in den meisten Entwicklungsländern Frauen weit davon entfernt, an wichtigen Entscheidungen in Politik und Verwaltung teilzuhaben; Frauen werden besonders oft Opfer von Gewalt, und sie sind besonders betroffen von Armut: 70 Prozent der extrem armen Menschen sind Frauen. Um die Lebensbedingungen der armen Weltbevölkerung zu verbessern, muss vor allem die Rolle der Frau gestärkt werden. Eine Stärkung hat nachhaltige Auswirkungen auf eine Armutsverringerung, Gesundheitsniveaus, Lebenserwartung und Wirtschaftswachstum. Karin Roth, Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sagte in der Debatte: „Wir wollen die Gleichstellung von Frauen überall: politisch, sozial und wirtschaftlich“.

Förderung der geschlechtersensiblen Entwicklungszusammenarbeit

Gemeinsam mit den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die SPD daher in einem interfraktionellen Antrag (Drs.17/8903) die Bundesregierung unter anderem auf, den Gender-Aktionsplan des BMZ fortzuführen. Zudem müssen alle nationalen und internationalen Maßnahmen, die Frauen stärken und schützen, gefördert werden. Zudem soll geschlechtersensible Entwicklungszusammenarbeit auch auf der Ebene der Europäischen Union und der UN finanziell unterstützt werden. Bei Enthaltung der Linksfraktion wurde dieser Antrag angenommen.

Auf das Schicksal der „Trostfrauen“ aufmerksam machen

Wie dramatisch die Lage für Frauen ist, die in Krisen- oder Kriegsgebieten besonderen Gefahren ausgesetzt sind, zeigt das Beispiel der sogenannten „Trostfrauen“. So werden Hunderttausende asiatische Frauen bezeichnet, die als junge Mädchen im Zweiten Weltkrieg in von Japan besetzten Ländern zur Prostitution gezwungen wurden. Japan hat sich einer angemessenen Aufarbeitung dieser Verbrechen bislang verweigert. „Seit zwanzig Jahren bemühen sich die Trostfrauen um Anerkennung, Wiedergutmachung und eine offizielle Entschuldigung durch die japanische Regierung. Der Mut der Aktivistinnen ist bewundernswert“, sagte Angelika Graf, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

SPD fordert Anerkennung des Leids und Entschädigungen

UN-Resolutionen haben jedoch auf die Verantwortung Japans für die Menschenrechtsverletzungen hingewiesen und den Opfern das Recht auf Einzelentschädigung zugesprochen. In ihrem Antrag „Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der Trostfrauen“ (Drs. 17/8789) fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, auf die Umsetzung der UN-Resolutionen hinzuwirken. Die Arbeit der UN-Einheit für Geschlechtergerechtigkeit sowie der UN-Sonderberichterstatterin für sexuelle Gewalt gegen Frauen in Konflikten muss unterstützt werden. In den bilateralen Beziehungen zu Japan und bei den UN soll darauf hingewirkt werden, dass die Menschenrechtsverletzungen als solche anerkannt und die Verantwortlichen bestraft werden. Die überlebenden Opfer sollen eine offizielle Entschuldigung erhalten und entschädigt werden. Dies entspricht den wichtigsten Forderungen der Trostfrauenverbände.