Schon jetzt ist es für viele Arbeitgeber schwer, Fachkräfte zu gewinnen: Die Zahl offener Stellen ist auf einem Rekordhoch, in vielen Bereichen funktioniert unser Land nicht optimal, weil Fachkräfte fehlen: Handwerkertermine sind schwer zu bekommen, Betreuungspersonal und Pflegekräfte fehlen, Busse fallen aus.

Zugleich wächst der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, etwa in Folge der Digitalisierung und des Klimaschutzes.

Deutschland braucht also viele und gut ausgebildete Fachkräfte. Nur so kann der Wohlstand für alle gesichert werden und die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufgestellt werden. Auch aufgrund des demografischen Wandels müssen bis 2035 voraussichtlich rund sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte ersetzt werden.

Deshalb ist einerseits nötig, die Zuwanderung nach Deutschland zu ermöglichen und zu erleichtern – dafür ebnet die Ampel den Weg mit dem neuen Fachkräftezwanderungsgesetz, das am Freitag beschlossen wurde.

Genauso wichtig ist es aber, im Inland Menschen aus- und weiterzubilden. Dazu hat der Bundestag ebenfalls am Freitag das Aus- und Weiterbildungsgesetz beschlossen. Es wird junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten von heute durch notwendige Weiterbildungen ermöglichen, die Arbeit von morgen zu machen, und zwar durch diese Instrumente:

Weiterbildungsförderung für alle Betriebe

  • Die passgenaue Weiterbildung im Betrieb ist ein entscheidendes Instrument, um Menschen angesichts der großen Veränderungen in Arbeit und im Unternehmen zu halten. Dazu wird die bestehende Weiterbildungsförderung für alle Betriebe geöffnet. Zudem wird die Komplexität der Förderung reduziert und verbessert, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Qualifizierungsgeld

  • Mit dem Qualifizierungsgeld wird eine neues Förderinstrument eingeführt, das Beschäftigte unterstützen soll, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht. Ihnen soll mit Weiterbildung und Qualifizierung eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglicht werden.
     
  • Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten enthalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung. Dieses richtet sich in der Höhe nach dem Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben).
     
  • Als Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld gilt, dass 20 Prozent der Beschäftigten im Unternehmen einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Zudem muss es (außer bei Kleinstbetrieben) eine auf das Qualifizierungsgeld bezogene Betriebsvereinbarung oder eine betriebsbezogene Tarifvereinbarung geben. Dort kann dann der Beitrag des Arbeitgebers (beispielsweise Aufstockung des Qualifizierungsgeldes) festlegt werden.
     
  • Bis April 2028 können auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, die bislang nur über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden konnte, das Qualifizierungsgeld erhalten.

Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche

  • Es werden Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben gefördert, bei denen sich junge Menschen praktisch erproben können und im besten Fall noch im selben Jahr eine betriebliche Ausbildung aufnehmen.
     
  • Es werden zudem Praktika gefördert, die den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung vorbereiten, in einem Zeitraum zwischen vier und zwölf Monaten. Fahrtkosten können übernommen werden.

Förderung der Mobilität

  • Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr erhalten.

Ausbildungsgarantie

  • Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb. Hier können die Auszubildenden zudem durch sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion diese Erfolge durchsetzen können:

  • Künftig können auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Bislang konnten sie nur über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Damit wird die Aufstiegsfortbildung in Unternehmen gefördert, die vom Strukturwandel betroffen sind. Diese Regelung ist befristet bis 2028 und soll evaluiert werden.
     
  • Die Weiterbildungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen wird verbessert.
     
  • Mobilitätszuschuss: Azubis, die eine Ausbildung in einer anderen Region beginnen, können einen Mobilitätszuschuss erhalten. Für sie werden die Kosten von zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr übernommen.