Seit 2014 erstattet der Bund den Ländern 100 Prozent der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Infolge der eingetretenen Bundesauftragsverwaltung hat sich Präzisierungsbedarf bei der Vorschrift über die Anrechnung von Einkommen ergeben, der mit Hilfe des Gesetzentwurfes umgesetzt werden soll. Außerdem ist darin eine Neuregelung der Vorschrift über die Nachweislegung der Länder für abgerufene Bundesmittel vorgesehen.

Ansonsten dient der Gesetzentwurf (Drs. 18/6283als Trägergesetz , um weitere wichtige Maßnahmen zeitnah umzusetzen:

Geduldete Auszubildende gezielt unterstützen

Weil Deutschland eine steigende Anzahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verzeichnet, ist eine bessere Unterstützung der Integration junger Menschen in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt sinnvoll. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass junge Menschen mit einer Aufenthaltsduldung (Geduldete) bereits ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten Zugang zu drei ausbildungsfördernden Leistungen haben:

  • Sie sollen so während einer betrieblichen Berufsausbildung deutlich schneller mit der Berufsausbildungsbeihilfe als Ergänzung zur Ausbildungsvergütung gefördert werden können, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel zur Deckung ihres Lebensunter-halts verfügen.
  • Sie sollen, wenn sie aufgrund von Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in Deutschland eine besondere Förderung benötigen, von der Assistierten Ausbildung profitieren können. Dieses erst seit 1. Mai 2015 existierende Instrument bereitet benachteiligte junge Menschen durch individuelle und kontinu-ierliche Unterstützung auf eine betriebliche Berufsausbildung vor und begleitet sie während der Ausbildung. Die Ausbildungsbetriebe werden dabei miteinbezogen.
  • Erstmals sollen geduldete Auszubildende auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen un-terstützt werden können. Dazu gehören der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten durch Nachhilfeangebote oder eine sozialpädagogische Begleitung. Ziel ist, so insbe-sondere Ausbildungsabbrüche von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu verhindern.

Hofabgabeklausel weiterentwickeln

Außerdem wird mit Hilfe des Gesetzentwurfs die Hofabgabeklausel für Landwirte weiterentwickelt. Dabei werden viele Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion berücksichtigt. Dazu zählt die bessere rentenrechtliche Stellung der Ehegatten. Des Weiteren soll der Rentenzugang für Landwirte erleichtert werden, indem sie noch in begrenztem Umfang weiter wirtschaften können. Dazu wird die zulässige Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf 99 Prozent der Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes angehoben. Zudem sollen die Rentenansprüche künftig an das allgemeine System angepasst werden und steigen, wenn der Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus weiter bewirtschaftet wird. Ferner kann ein Landwirt seinen Betrieb in eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts einbringen, ohne aus dem Unternehmen ausscheiden zu müssen.