Mit dem Aktionsprogramm beabsichtigt die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur gezielte Neuregelungen für Presse und Medien, sondern sie verbindet damit auch die (Selbst-)Verpflichtung, bei allen Gesetzgebungsverfahren die Auswirkungen auf Presse und Medien in besonderer Weise zu bedenken und zu berücksichtigen.

Dieses Aktionsprogramm hat zunächst vier zentrale Bestandteile, die die Arbeit der Medien und Medienschaffenden unterstützen sollen. Diese sind:

  1. die Verabschiedung eines Gesetzes zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber den Medien (Medieninformationszugangs- und -auskunftsgesetz),'
     
  2. die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisschutzes und des Informantenschutzes – Ziel ist ein hohes Schutzniveau in allen Prozessordnungen,
     
  3. die Unterstützung und Förderung des freien investigativen Qualitätsjournalismus und die Wahrung der Medienfreiheit und -vielfalt durch die Prüfung weitergehender Instrumente wie neue Finanzierungsmodelle oder indirekte Fördermaßnahmen,
     
  4. mehr Hilfe und Schutz für Medienschaffende bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Parallel dazu befinden oder befanden sich mehrere Gesetzgebungsverfahren im parlamentarischen Verfahren des Deutschen Bundestages, die für die Belange der freien Medien und des freien und unabhängigen Journalismus eine große Rolle spielen.

Die Koalition hat

  • den Berufsgeheimnis- und Informantenschutz im parlamentarischen Verfahren zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zum Geschäftsgeheimnisschutz u. a. durch Etablierung eines Ausnahmetatbestandes verbessert. Am 21. März 2019 hat der Bundestag dafür das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung mit den von der SPD initiierten Änderungsvorschlägen beschlossen.

Und die SPD-Fraktion drängt

  • im Rahmen der Beratung des Datenschutzanpassungsgesetzes auf eine Umsetzung von Artikel 85 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um Datenschutz und Kommunikationsfreiheit in Einklang zu bringen.

Das Aktionsprogramm ist diesem Artikel angehängt.