Mehr Stellen in der Altenpflege

Mit einem Sofortprogramm werden 13.000 neue Stellen in stationären Einrichtungen der Altenpflege geschaffen. Das verbessert die Personalsituation in den Heimen spürbar. Die dafür notwendigen 640 Millionen Euro werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt, sodass es nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen kommt. Ergänzend dazu bringen wir nun eine Regelung auf den Weg, mit der 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen von der Pflegeversicherung über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden zudem bei coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen unterstützt.

Bessere Löhne in der Pflege

Außerdem haben wir mit einem neuen Gesetz die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen geschaffen. Die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber:innen in der Pflegebranche (BVAP) haben diese Möglichkeit genutzt und sich 2020 auf die Grundlagen für einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Er soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Leider ist es aufgrund des Vetos aus den Reihen der kirchlichen Träger nicht gelungen, den Tarifvertrag für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären.

Um dennoch in der gesamten Pflege Tariflöhne durchzusetzen, haben wir geregelt, dass Pflegeeinrichtungen ab dem 1. September 2022 nur dann zugelassen werden, wenn sie Löhne mindestens in Höhe eines Pflegetarifvertrages bezahlen. Dazu erweitern wir die bisherige Regelung, dass die Pflegeversicherung tarifvertragliche Löhne refinanzieren – also bezahlen – muss. Mit dem Gesetz setzen wir gute Löhne durch, verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege und geben den Pfleger:innen die Anerkennung, die sie verdient haben. Profitieren wird etwa die Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege – und das sind überwiegend Frauen.

In der ambulanten Pflege werden Erhöhungen von Tariflöhnen künftig vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen sich Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nicht mehr von der Kasse genehmigen lassen. Sie gelten immer als genehmigt und werden bezahlt.

Entlastung bei den pflegebedingten Eigenanteilen

Künftig erhalten Pflegebedürftige einen Zuschlag aus der Pflegeversicherung zu den Eigenanteilen, die sie an den Kosten stationärer Pflege zu tragen haben. Die Zuschläge fallen umso höher aus, je länger die stationäre Pflege andauert: Vorgesehen sind Zuschläge in einer Höhe von fünf Prozent im ersten Jahr, 25 Prozent im zweiten Jahr, 45 Prozent im dritten Jahr und nach drei Jahren in Höhe von 70 Prozent. Damit entlasten wir Menschen, die stationär gepflegt werden, und verhindern eine finanzielle Überforderung vieler Pflegebedürftiger.

Bessere Pflege in Krankenhäusern

Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird jetzt vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Auch Tarifsteigerungen für Pfleger:innen werden vollständig von den Kassen refinanziert – nicht mehr nur zur Hälfte. Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Für Krankenhäuser entfällt damit jeder Anreiz, Kosten zulasten der Pflege einzusparen. Das wird für deutlich mehr Personal in der Krankenpflege sorgen.

Um Anreize für mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, übernehmen die Krankenkassen zudem die gesamten Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe. Außerdem fördert der Bund Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pfleger:innen in Krankenhäusern sowie in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Bessere Versorgung bei Intensivpflege

Wir verbessern die Versorgung von Patient:innen, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Häufig werden sie beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden. Erstmals werden nun Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause eingeführt. Die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu leisten haben, werden erheblich reduziert. Gleichzeitig haben wir Wert darauf gelegt, dass die Patient:innen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein.

Reha vor Pflege

Reha-Leistungen können künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden. So reicht es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig aus, wenn der Arzt oder die Ärztin diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Das stärkt den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Zudem wird das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt. So müssen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur Hälfte getragen werden.

Angehörige unterstützen und entlasten

Für Angehörige geht die Pflege von Eltern oder Kindern häufig mit einer großen finanziellen Belastung einher. Bislang mussten sie für den Unterhalt und damit für die Pflegekosten ihrer pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen, wenn diese Hilfe zur Pflege erhalten. Wir haben durchgesetzt, dass auf das Einkommen der Angehörigen erst dann zurückgegriffen wird, wenn sie mehr als 100.000 Euro Einkommen im Jahr haben – im Übrigen werden die Kosten für die Hilfe zur Pflege vom Staat übernommen.

Pflegende Angehörige erhalten zudem mehr Unterstützung. So können sie nun stationäre Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher ambulante Leistungsangebote ausschöpfen zu müssen. Dabei übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Personen, die von den betroffenen Angehörigen gepflegt werden.

Außerdem werden pflegende Angehörige seit Januar 2021 steuerlich entlastet: So wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.