Grundsätzliches
Warum brauchen wir trotz der Aufnahme von fast einer Million Flüchtlingen noch mehr Einwanderung?
Wir brauchen vor allem endlich gut gesteuerte Einwanderung! Der demografische Wandel ist Fakt: Wir werden immer älter und wir werden weniger. Laut Statistischem Bundesamt wird bis 2050 die Einwohnerzahl Deutschlands ohne Einwanderung auf 60 Millionen sinken. In dieser Situation könnten wir unsere Renten-, Gesundheits- und Sozialsysteme nicht mehr aufrecht erhalten. Deutschland ist daher auf die Einwanderung junger und qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen.
Die Frage der Flüchtlinge muss man davon trennen. Flüchtlinge kommen, weil sie vor Krieg und Verfolgung fliehen. Dafür ist und bleibt das Asylrecht da. Viele Menschen suchen aber keinen Schutz, sondern Arbeit und ein besseres Leben. Das ist menschlich verständlich, jedoch kein Asylgrund. Darum müssen wir legale Einwanderungsmöglichkeiten endlich klar und transparent gestalten. Und zwar so, dass wir definieren, wer nach Deutschland kommen kann. Wir wollen Einwanderung regeln und steuern.
Wozu brauchen wir ein Einwanderungsgesetz?
Mit dem Einwanderungsgesetz wird die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften in Zukunft besser gesteuert und gestaltet. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige (Menschen außerhalb der EU), die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern wollen. Kern des Einwanderungsgesetzes ist ein Punktesystem in Anlehnung an das kanadische Modell zugeschnitten auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes.
Der Bundestag soll jedes Jahr festlegen, wie viele Menschen aus Drittstaaten einwandern können. Gab es viel Zuwanderung aus der EU, kann die Quote niedriger liegen. Fehlen Fachkräfte, kann sie höher sein. Das Einwanderungsgesetz soll Transparenz nach außen vermitteln und klarstellen, wer unter welchen Voraussetzungen nach Deutschland einwandern kann und wer nicht. Ein nachvollziehbares Steuerungssystem soll die Akzeptanz von Einwanderung im Inland erhöhen.
Ein Einwanderungsgesetz fordert auch die AfD in ihrem Grundsatzprogramm. Gebt ihr hier einer Forderung der AfD nach?
Nein. Die SPD forderte schon ein Einwanderungsgesetz, da gab es die AfD noch gar nicht. So hat der SPD-Innenminister Otto Schily bereits 2001 ein Punktesystem vorgeschlagen, mit dem Einwanderung nach Deutschland klarer und transparenter geregelt werden sollte. Dieser Vorstoß scheiterte an der Union, also CDU und CSU.
Zudem: Der erneute Aufstieg des Rechtspopulismus und der damit einhergehende Anstieg rassistischer Gewalt in Deutschland erfordern ein klares Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland. Wir stehen hinter den Menschen, die unser Land und unsere Gesellschaft seit Jahrzehnten bereichern. Wir stehen für ein offenes, tolerantes Deutschland. Ein Deutschland, das sich nicht abschottet, sondern Einwanderung in kontrollierter Form erlaubt. Wir wollen nicht mehr fragen, woher jemand kommt, sondern was er oder sie zu unserer Gesellschaft beitragen kann. Das motiviert uns, ein modernes und transparentes Einwanderungsgesetz vorzulegen, das auch den Menschen hier erklärt, wie Einwanderung besser funktionieren kann.
Worin liegt der wesentliche Unterschied des Einwanderungsgesetzes zu den bestehenden Regeln?
Abgesehen von der Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, gibt es wesentliche Unterschiede zu bestehenden Regelungen. Das Einwanderungsgesetz schafft
- Anreize für die klügsten Köpfe der Welt, sich für Deutschland als Einwanderungsland zu entscheiden: Im Gegensatz zu bisherigen Regeln, wird kein Mindestgehalt gefordert, keine zeitraubende Vorrangprüfung durchgeführt, der Familiennachzug erleichtert, die Anerkennung von Berufsausbildungen simplifiziert und eine Niederlassungsperspektive geschaffen. Dies schafft Sicherheit und Planbarkeit und erhöht die Attraktivität für Spitzenkräfte.
- Transparenz: Für Bewerberinnen und Bewerber gibt das Punktesystem von Anfang an Klarheit darüber, wie ihre Chancen stehen, nach Deutschland einzuwandern. Auch die Arbeitgeber profitieren von einer besseren Planbarkeit.
- Steuerungsmöglichkeiten: Die Zahl der Einwanderer kann politisch bestimmt und stets den aktuellen Bedarfen der deutschen Wirtschaft angepasst werden. Haben wir viel Zuwanderung aus der EU, kann die Quote niedrig sein. Werden in bestimmten Mangelberufen dringend Fachkräfte benötigt, kann sie höher ausfallen.
- Akzeptanz: Aufgrund der bedarfsorientierten Kriterien und der vom Bundestag festgelegten Kontingente wird Einwanderung wieder in geordnete Bahnen gelenkt und den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes angepasst. kontrollierte legale Zuwanderungsmöglichkeiten auch für Nicht-Akademiker und leistet somit einen Beitrag im Kampf gegen illegale Migration nach Deutschland.
Die Süssmuth-Kommission schlug bereits 2001 ein ähnliches Konzept vor, ebenfalls einbegriffen war ein Punktesystem. Wodurch unterscheidet sich Ihr Vorschlag von dem Süssmuth-Vorschlag?
Die Kommission um Bundestagspräsidentin a. D. Rita Süssmuth hat damals schon sehr gute Vorschläge gemacht. Unser Punktesystem führt den 2001 entwickelten Gedanken fort, konkretisiert ihn zu einem praxistauglichen System, richtet es verstärkt auf den Bedarf des Arbeitsmarktes aus und schafft gleichzeitig durch die o.g. Änderungen Anreize, um Spitzenkräfte für Deutschland zu gewinnen.
Ab wann soll das neue Einwanderungsgesetz in Kraft treten?
Der Gesetzesentwurf soll ab dieser Woche breit diskutiert werden. Hier beziehen wir Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände sowie weitere Expertinnen und Experten in die Debatte ein. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Gesetz noch vor der Bundestagswahl 2017 mit ihren Koalitionspartnern CDU und CSU verabschieden.
Das Punktesystem soll zunächst neben den bisher geltenden Rechtsvorschriften bestehen und sie um ein flexibles, bedarfsorientiertes und kontingentiertes Steuerungssystem der Einwanderung von Drittstaatsangehörigen ergänzen. Zukünftig soll das Einwanderungsgesetz durch die schrittweise Überführung und Vereinfachung bereits bestehender Regelungen zur Arbeitsmigration erweitert und optimiert werden.
Zuwanderungskontingent und Punktesystem
Wie funktioniert Euer vorgeschlagenes Punktesystem für Deutschland?
- Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, können über eine Online-Plattform herausfinden, ob sie sich für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit oder Jobsuche qualifizieren und die nötige Punktzahl vorweisen können.
- Die Punkte werden auf Basis festgelegter Kriterien vergeben: Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter, Integrationsaspekte, Berufserfahrung, Arbeitsplatzangebot.
- Das Punktesystem ist in zwei Einwanderungsschienen aufgeteilt: Fachkräfte mit akademischen Abschluss und Fachkräfte mit Berufsabschluss.
- Je nach Einwanderungsschiene gibt es eine unterschiedliche Mindestpunktzahl für das Bestehen des Punktesystems.
- Erreicht ein Bewerber die benötigte Mindestpunktzahl, kann er je nach seinem Platz im Ranking eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit oder der Arbeitsplatzsuche beantragen.
Wofür können Punkte vergeben werden?
Es gibt eine Einwanderungsschiene für Fachkräfte mit akademischen Abschluss und eine für Fachkräfte mit Berufsabschluss. In beiden Gruppen kann man jeweils maximal 100 Punkte erreichen. Es gibt einen Schwellenwert, also eine Mindestpunktzahl, die man erreichen muss, um eine realistische Chancen auf Einwanderung über das Einwanderungsgesetz zu bekommen. Bei Akademikerinnen und Akademikern liegt sie bei 65 Punkten, bei Menschen mit Berufsausbildung bei 60 Punkten.
Es gibt mehrere Kategorien, die abgefragt werden, in denen man unterschiedliche Punkte erzielen kann:
- Ausbildung/Qualifikation (Bildungs-/Berufsabschluss)
- Sprachkenntnisse (Deutsch/Englisch)
- Arbeitsplatz-Angebot (bestehendes Angebot für eine der Qualifikation entsprechende, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
- Alter (die meisten Punkte gibt es etwa für Bewerber der Altersgruppe 21-39 Jahre)
- Integrationsaspekte (Berufserfahrung, Ausbildungs/Studiumsabschluss oder ehrenamtlicher Aufenthalt und/oder Verwandtschaft in Deutschland)
Wie hoch ist das jährliche Kontingent (Quote)?
Die Einwanderungsquote für Nicht-EU-Ausländer soll jedes Jahr nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes neu bestimmt werden. Beschließen soll sie der Deutsche Bundestag unter Zustimmung des Bundesrates auf Vorschlag der Bundesregierung. Gab es viel Einwanderung aus der EU kann die Quote niedriger sein. Fehlen Fachkräfte, kann sie höher liegen. Der Beschluss ist an den jährlichen Bericht zum Stand der Einwanderung nach Deutschland geknüpft.
Wie setzt sich das Ranking zusammen?
Der Platz des Bewerbers im Ranking richtet sich nach der erreichten Punktzahl im Punktesystem. Hat der Bewerber ein konkretes Jobangebot in Deutschland, rutscht er automatisch nach oben. Das Ranking bestimmt die Reihenfolge der Bearbeitung.
Was passiert, wenn das Kontingent schon nach kurzer Zeit ausgeschöpft ist?
Ist das Kontingent ausgeschöpft, können Menschen zum Beispiel noch über die Blaue Karte EU einwandern. Die übrigen Einwanderungsmöglichkeiten unterliegen weiterhin einer Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Es wird behauptet, dass Länder wie Kanada und Australien schlechte Erfahrungen mit einem Punktesystem-basierten Einwanderungsgesetz gemacht haben. Warum schlagt ihr dann trotzdem ein solches System für Deutschland vor?
Unser Vorschlag orientiert sich am Vorbild Kanadas, berücksichtigt aber auf die bisherigen Erfahrungen und ist auf den deutschen Arbeitsmarkt zugeschnitten.
- Wir sprechen über das Punktesystem ausschließlich qualifizierte Arbeitskräfte an. Es soll keine Einwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte geben.
- Wir bepunkten bereits gemachte Berufserfahrung und ehrenamtliches Engagement in Deutschland – wichtige Integrationsaspekte, bei deren Vorliegen wir davon ausgehen, dass der Bewerber schnell einen Job in Deutschland findet. Wir bevorzugen Bewerber mit einem konkreten Jobangebot. Das muss der Qualifikation des Bewerbers entsprechen und macht 25% der Punkte aus.
- Liegt ein Jobangebot vor, rutschen die Bewerber automatisch im Ranking nach oben. Damit verhindern wir, dass zu viele Menschen ohne Jobangebot einwandern.
- Unser System ist flexibel: Der Bundestag legt jedes Jahr Kontingente fest, die sich an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes orientieren. Damit verhindern, dass Bewerber einwandern und keinen Job finden.
Welcher Aufenthaltstitel wird erteilt?
Ist das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert worden und liegt ein Arbeitsplatzangebot vor, kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre ausgestellt werden. Hat ein Bewerber ohne Jobangebot eine so hohe Punktzahl erreicht, dass er sich auf einem zur Einreise qualifizierenden Rankingplatz befindet, erhält er eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Nach drei Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, sofern alle hierfür notwendigen Bedingungen erfüllt worden sind.
Wie wird auf Arbeitsmarktentwicklungen reagiert?
Der Bundestag legt auf Basis eines Einwanderungsberichts ein jährliches Kontingent für Einwanderung fest. So kann zeitnah auf Bedarfe der deutschen Wirtschaft reagiert werden. Bereits jetzt ist vorgesehen, dass für Mangelberufe zusätzliche Punkte erteilt werden. Perspektivisch kann der Bundestag z.B. auch für Jobangebote in ländlichen Regionen, .Zusatzpunkte vorsehen. Das Punkteverfahren ist ein atmendes System.
Arbeitsmarkt und Anerkennung
Wird die Vorrangprüfung in ihrer jetzigen Form beibehalten?
Eine Vorrangprüfung wird für angenommene Bewerberinnen und Bewerber im Punktesystem nicht durchgeführt – vorausgesetzt die Länder halten in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit nicht an der Vorrangprüfung fest.
Wie kann Lohndumping verhindert werden?
Die Einwanderer müssen eine ihrer Qualifikation entsprechende qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. Hierbei wird die Arbeitsagentur im Rahmen der nach dem Aufenthaltsgesetz bestehenden Zustimmungspflicht in modifizierter Form beteiligt. Erforderlich für eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bleibt zudem, dass die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer erfolgt.
Wie funktioniert die Anerkennung von Abschlüssen nach dem Verfahren im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)?
Der EQR beinhaltet eine Kategorisierung von Qualifikationen auf der Grundlage sog. Lernergebnisse. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Definition können die zuständigen Behörden anhand des Stellenprofils für die Beschäftigung überprüfen, ob die konkrete Tätigkeit den Anforderungen der erforderlichen Niveaustufe des EQR entspricht. Hier kann ergänzend auf den Deutschen Qualifikationsrahmen sowie auf Nachweise über formelle und informelle Qualifikationen des Antragsstellers zurückgegriffen werden. Über das EQR-Verfahren können auch „informell“ erworbene Qualifikationen anerkannt werden.
Funktioniert diese Form der Anerkennung bei allen Berufen?
Nein. Bei reglementierten Berufen, wie Ärzten, Apothekern, Juristen, etc. bleibt es beim bisherigen Prüfverfahren der Qualifikation.
Ist die Anerkennung von Berufsabschlüssen auch im Nachhinein möglich?
Ja. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen kann binnen eines Jahres bei der Ausländerbehörde nachgewiesen werden. Damit wird auch die bereits bestehende Möglichkeit, eine Anpassungsqualifizierung im Inland durchzuführen, erweitert Ist die Anerkennung nicht (rechtzeitig) erfolgt, kann die Zustimmung für einen weiteren Aufenthalt abgewiesen werden.
Unter den Arbeitssuchenden haben aktuell überdurchschnittlich viele einen Migrationshintergrund. "Importieren" wir mit einem Einwanderungsgesetz nicht auch mehr Arbeitslosigkeit?
Arbeitslosigkeit hängt häufig mit einem geringen Qualifikationsniveau zusammen. Das Einwanderungsgesetz spricht qualifizierte Arbeitskräfte an und verlangt Deutsch- bzw. Englischkenntnisse bereits vor der Einreise. Zudem werden weitere Integrationsaspekte abgeprüft. Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist deshalb zu erwarten.
Nachhaltigkeit
Wie ist der Familiennachzug geregelt?
Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Einwanderungsgesetz, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen, gelten die gleichen erleichterten Regelungen wie für Inhaber der Blauen Karte EU: Familienangehörige dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Darüber hinaus entfällt der Nachweis von Sprachkenntnissen vor Einreise. Der Lebensunterhalt der nachziehenden Familienangehörigen muss aber weiterhin gesichert sein.
Ist der Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung noch nötig?
Bei der Einreise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit ist von einer Sicherung des Lebensunterhalts auszugehen. Bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche muss der Nachweis nicht erfolgen. Damit sollen langwierige Prüfverfahren vermieden und eine zügige Einreise ermöglicht werden. Der Einwanderer muss seinen Lebensunterhalt jedoch sicherstellen – eine Einreise in die Sozialsysteme ist ausgeschlossen. Der Lebensunterhalt kann im Rahmen von 120 erlaubten Arbeitstagen im Jahr der Arbeitsplatzsuche erwirtschaftet werden.
Warum brauchen wir noch mehr Einwanderung, obwohl es in einigen Regionen hohe Arbeitslosigkeit gibt?
Wir werden immer älter und wir werden weniger. Trotzdem müssen wir die Renten sichern. Auch unsere Betriebe brauchen Nachwuchs – insbesondere in den ländlichen Regionen, wo längst Mangel an jungen Menschen herrscht. Bisher profitieren wir von gut ausgebildeten Einwanderern aus der Europäischen Union. Doch in vielen Mangelberufen wird das in Zukunft nicht ausreichen. Allein in den nächsten zehn Jahren verliert Deutschland über sechs Millionen Erwerbsfähige. Deswegen sind wir langfristig auf die zusätzliche Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.
Unser vorrangiges Ziel ist es, die hier lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren. Wir unternehmen darum vorrangig Anstrengungen, die ca. eine Million Langzeitarbeitslosen in Arbeit zu bringen, vor allem durch Aus- und Weiterbildung und bessere Betreuung. Zudem müssen die Chancen junger Menschen weiter verbessert werden, damit niemand ohne Ausbildung bleibt. Im Alter zwischen 25 und 35 Jahren haben derzeit 346.000 Menschen keinen Schulabschluss, ca. 1,4 Mio. Menschen haben keine berufsqualifizierende Ausbildung und befinden sich auch in keiner. Da müssen wir ändern. Außerdem muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, um insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit zu erhöhen. Insgesamt könnten zusätzlich 1,3 bis 2 Millionen Frauen am Arbeitsleben teilnehmen. Auch die vermehrte Eingliederung von älteren Erwerbstätigen in den Arbeitsmarkt soll gefördert werden, ebenso wie die Option länger am Erwerbsleben teilhaben zu können. Darüber hinaus müssen die im Inland lebenden Migranten besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit das noch besser klappt, haben wir dieses Jahr zusätzlich ein Integrationsgesetz beschlossen.
Aber die Statistiken zeigen uns: Eine systematische Qualifizierung und Ausschöpfung des in Deutschland verfügbaren Potentials an Erwerbspersonen wird aber nicht ausreichen, den künftigen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Wir benötigen darum zusätzliche Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland.
Werben wir nicht qualifizierte Arbeitskräfte ab, die in ihren Heimatländern vor Ort dringend benötigt werden?
Es gibt die Sorge, durch gezielte Einwanderung in den Herkunftsländern einen sog. Brain Drain zu verursachen, dass also abwandernde Arbeitskräfte in ihren Herkunftsländern fehlen. Die Lage ist differenziert zu betrachten: Zum einen gibt es viele Migranten, die mit erweiterten Qualifikationen zum Nutzen ihrer Herkunftsstaaten zurückkehren („Brain Gain“). Zum anderen können sich die Rücküberweisungen, also Geldtransfers der Migranten in die Herkunftsstaaten, positiv auf die dortige Wirtschaft auswirken. Das gilt umso mehr, als sie vor Ort oft in Bildung und Ausbildung von Angehörigen investiert werden, also deren Aufstiegschancen verbessern. Weiterhin gibt es Regionen, in denen junge Menschen auch mit guter Ausbildung keine Perspektive haben, im Arbeitsmarkt unterzukommen – sie fehlen dem Arbeitsmarkt also nicht. Gut gesteuerte Migration fördert darüber hinaus vielfach den Austausch von Wissen, Technologien und Arbeitnehmern zwischen den Staaten.
Diejenigen, die es nicht über das Einwanderungsgesetz schaffen, werden weiterhin gefährliche Routen über Land und Meer einschlagen. Was wollt ihr dagegen tun?
Um zu verhindern, dass Menschen sich weiterhin in die Hände von Schlepperbanden begeben und die Route über das Mittelmeer auf sich nehmen, müssen wir
- die Fluchtursachen bekämpfen,
- die europäischen Außengrenzen sichern,
- eine gemeinsame Flüchtlingspolitik innerhalb Europas vorantreiben, z.B. durch eine kontingentierte Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas, schnellere Rückführung in Herkunftsländer, wenn kein Asylgrund vorliegt
- und legale Möglichkeiten zur Arbeitsmigration über das o. g. Punktesystem schaffen.