Ein Debattenbeitrag von Burkhard Lischka

Der vorgelegte Entwurf beschränkt sich darauf, einen kleinen Teilbereich mit untauglichen Mitteln zu regeln. Es ist unstreitig, dass Presseverleger mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, soweit es um die Rechtsdurchsetzung gegen unbefugte Verwendung von Presseerzeugnissen durch Dritte, insbesondere die unautorisierte Nutzung ganzer Artikel in Online-Zeitungen, geht. Hier ist es wichtig, ihnen Instrumente an die Hand zu geben, um effektiv gegen entsprechende Geschäftsmodelle vorgehen zu können, ohne in jedem Einzelfall darlegen zu müssen, dass der Journalist seine Rechte am Text an den Verlag abgetreten hat.
Soweit die Bundesregierung darüber hinaus aber kleinste Textausschnitte (sog. snippets) bis hin zu bloßen Überschriften einem selbstständigen Schutz unterstellen und einer Lizenzpflicht unterwerfen will, schießt sie weit über das Ziel hinaus. Damit reicht das Leistungsschutzrecht des Verlegers weiter als das Urheberrecht des Journalisten am Artikel. Denn um Urheberrechtsschutz zu genießen, muss ein Werk eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, d. h. eine besondere geistige oder sprachliche Leistung darstellen – ein einzelner Satz oder kurzer Auszug reicht dafür nicht aus. Es ist nicht einzusehen, weshalb für den Schutz von Presseerzeugnissen etwas anderes gelten soll.

Nachrichten dürfen nicht monopolisiert werden

Das Leistungsschutzrecht, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, zielt insbesondere auf Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, die Zeitungsinhalte systematisch aufbereiten und für Geschäfts- und Werbezwecke nutzen, oder wie es im Gesetzentwurf schwammig heißt, „gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend (also wie Suchmaschinen) aufbereiten“. Dazu zählen z. B. Dienste wie Google-News, die das Web automatisiert durchsuchen und mit Hilfe von Artikelzusammenfassungen oder kleiner Textausschnitte auf die Originalseite des Presseverlages verlinken. Dabei soll der Link selbst vergütungsfrei bleiben, der freilich ohne kurzen Hinweis auf den Inhalt des Artikels sinnlos wäre.

Das wird manche Suchmaschine dazu veranlassen, die Verlagsangebote gänzlich aus dem Suchmuster auszuschließen. Der Kollateralschaden, der für den Informationsfluss im Internet entsteht, ist zu groß. In einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft dürfen Nachrichten nicht monopolisiert werden, sie müssen sich frei verbreiten können.
Die Initiative der Bundesregierung geht damit an der eigentlichen Problematik vorbei. Stattdessen sollte der Gesetzgeber prüfen, welche Maßnahmen unterhalb dieser Schwelle ergriffen werden könnten, um den Verlagen die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern.