Arbeitsgruppe Rechtspolitik

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich federführend mit allen Fragen der Rechtspolitik. Zu dem Politikbereich gehören das Zivil- und Strafrecht, das Verwaltungs- und Verfassungsrecht sowie viele Bereiche des Handels- und Wirtschaftsrechts. Außerdem ist die Arbeitsgruppe bei Grundgesetzänderungen federführend. Zur Vorbereitung der Fraktionssitzungen, der Sitzungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Plenums werden vor allem Fraktionsinitiativen, Anträge und Gesetzentwürfe beraten. Zusätzlich werden viele wichtige Entwürfe und Anträge anderer Politikbereiche mitberaten, wenn die genannten Rechtsgebiete berührt sind. Daher ist die Arbeitsgruppe generell an zahlreichen Projekten beteiligt. In allen Fällen prüft die Arbeitsgruppe die Vorlagen auf die Vereinbarkeit mit Verfassung und Rechtsordnung.

Wir sind der Meinung, dass der Rechtsstaat dazu bestimmt ist, Gerechtigkeit durchzusetzen. Diese besteht in der gleichen Würde aller Menschen und sie verlangt gleiche Freiheit und Gerechtigkeit vor dem Gesetz. Der demokratische Rechtsstaat kann und muss jegliche Gewalt, auch die eigene, dem Recht unterwerfen.

 

Wir werden auch in Zukunft für eine gerechte Gesellschaft arbeiten, in der alle Menschen frei und sicher leben können. Das Recht muss auch künftig die Schwachen schützen und für einen fairen Ausgleich der Interessen sorgen. Gesetze sollen nicht bevormunden, sondern jedem Menschen seinen Lebensentwurf ermöglichen und bürgerschaftliches Engagement anregen und fördern. Die Freiheitsrechte seiner Bürger muss der Staat auch in Zeiten der Bedrohung respektieren. Und er muss sie auch dort schützen, wo sie von der Wirtschaft bedroht werden, zum Beispiel, wenn es um private Daten geht.

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Eines unserer zentralen Anliegen ist die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit insbesondere im Internet. Besonderes Augenmerk werden wir dabei auf einen vernünftigen Ausgleich der Interessen der Internetnutzerinnen und -nutzer und dem urheberrechtlich geschützten geistigen Eigentum der Kreativen richten. Das soziale Mietrecht hat sich bewährt. Deshalb werden wir Widerstand gegen Änderungspläne leisten, die einseitig nur zu Lasten von Mietern gehen. Nachdem wir dafür gesorgt haben, dass gleichgeschlechtliche Paare seit dem Jahr 2001 ihrer Beziehung als Lebenspartnerschaft eintragen können, streben wir die völlige rechtliche Gleichstellung mit der Ehe an. Die Stärkung der Kinder in unserer Gesellschaft hat für uns hohe Bedeutung.

 

Wir setzen uns für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein, damit die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen und gesetzgeberischen Maßnahmen noch stärker in den Blick genommen werden. Mit uns nicht zu machen sind weitere Privatisierungen in der Justiz. Der Staat kann die Leistungen selbst, besser und oft günstiger erbringen. Eine starke Justiz ist ein Standortvorteil für unser Land und seine Wirtschaft, den wir nicht für kurzfristige Einspareffekte preisgeben werden.

 

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