Neue Gesetze für eine bessere medizinische Versorgung

Auch in Zukunft gut versorgt

Mit ihrem Koalitionspartner stellt die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Weichen für eine bessere medizinische Versorgung, etwa mit dem Versorgungstärkungsgesetz. Es wird unter anderem Ärzten Anreize schaffen, sich in strukturschwachen Gebieten niederzulassen, und gesetzlich Versicherten konkrete Verbesserungen bringen, etwa kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Zudem will die Große Koalition die Gesundheitsprävention und die Palliativversorgung ausbauen.
Patientin im Gespräch mit einer Ärztin.

Die Deutschen werden immer älter. Was häufig als Problem dargestellt wird, ist eigentlich positiv. Der medizinische Fortschritt sorgt dafür, dass Menschen heute auch jenseits der 70 noch fit sind. Umso wichtiger ist es allerdings, dass auch alle medizinisch versorgt werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen, Wohnort oder Alter eine optimale medizinische Versorgung bekommen. Alle sollen am medizinischen Fortschritt teilhaben. Mit mehreren Maßnahmen haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bundestag jetzt dafür gesorgt, dass unser Gesundheitssystem auch in Zukunft diesem Anspruch gerecht wird. Zentral dabei sind zwei Punkte: eine flächendeckende medizinische Versorgung und eine bessere Vorsorge.

Ärzte in Deutschland ungleich verteilt

Derzeit gibt es in Deutschland mehr ambulant tätige Ärzte und Ärztinnen als je zuvor. Allerdings sind sie ungleich verteilt. In den großen Städten und Ballungsgebieten gibt es eine Überversorgung, in vielen ländlichen Regionen sind es zu wenig. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sorgt die Koalition jetzt dafür, dass sich künftig mehr Ärzte auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten niederlassen. Überversorgungen sollen abgebaut werden. Zudem bekommen gesetzlich Versicherte künftig schneller als bisher – innerhalb von vier Wochen – einen Termin beim Facharzt. Das Gesetz verdiene seinen Namen, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hilde Mattheis. „Es verbessert Versorgungsstrukturen, stärkt Patientenrechte und unterstützt Innovationen.“

Prävention zahlt sich aus

Neben einer guten medizinischen Versorgung sind die Themen Vorsorge und Gesundheitsförderung elementar für eine älter werdende Gesellschaft. Sie müssen so früh wie möglich im Lebensverlauf der Patientinnen und Patienten beginnen und im Alltag der Menschen verankert werden. Prävention zahlt sich immer aus, sowohl für die Patienten als auch für das Gesundheitssystem. Mit einem Gesetz stärkt die Koalition die Gesundheitsvorsorge in Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder am Arbeitsplatz – um Krankheiten zu verhindern, bevor sie entstehen. Die Krankenkassen werden die Ausgaben für Gesundheitsförderung und Vorsorge deutlich erhöhen. Außerdem sollen sie Betriebe bei der Gesundheitsförderung unterstützen, damit auch am Arbeitsplatz die Gesundheit erhalten bleibt. Zudem hat sich die Große Koalition das Ziel gesetzt, das Angebot an Hospiz und Palliativversorgung in ganz Deutschland flächendeckend auszubauen. In der Palliativmedizin geht es darum, schwerkranken Menschen mit unheilbaren Krankheiten die bestmögliche Betreuung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt dabei steht die Schmerzlinderung. Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wird die Situation von diesen Patienten verbessern.

Mehr erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Arbeitnehmermagazins Gute Arbeit.

    • Pressemitteilung
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      531
      Mit dem E-Health-Gesetz sollen endlich die Vorteile der Digitalisierung des Gesundheitswesens bei den Versicherten ankommen. Das Gesetz sieht vor, Patientinnen und Patienten im Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zu stärken. In Zukunft wird es einen Notfalldatensatz und einen Medikationsplan geben. Ob und wie diese Informationen vom Arzt erstellt werden, entscheiden die Versicherten. Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am heutigen Freitag ist die Diskussion über die Details des Gesetzes eröffnet, erklären Hilde Mattheis und Dirk Heidenblut.
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      520
      Heute bringen die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf für die Krankenhausreform in den Bundestag ein. Damit beginnen wir den nächsten großen Reformschritt in der Gesundheitspolitik. Verbesserungen wird es geben für das Pflegepersonal am Bett, für die Qualität der Versorgung, bei der Finanzierung der Krankenhäuser und bei der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, erklären Hilde Mattheis und Marina Kermer.
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      Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention setzen wir ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode um. Es trägt in vielen Bereichen sozialdemokratische Handschrift. Damit erfüllen wir eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ein besonderer Erfolg ist die gesetzliche Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten und eine deutliche Anhebung der Selbsthilfeförderung, erklären Hilde Mattheis und Helga Kühn-Mengel.
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      Das Hospiz- und Palliativgesetz wird heute in 1. Lesung eingebracht. Es wird an vielen Stellen die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten verbessern. Insbesondere bei Schmerzpatientinnen und -patienten wird eine bessere Vernetzung der Versorgungsangebote helfen, Leid zu lindern. Neue und bereits bestehende Angebote werden zukünftig stärker ineinandergreifen, erklären Hilde Mattheis und Helga Kühn-Mengel.
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      430
      Die Regierungskoalition hat heute im Rahmen der Zweiten und Dritten Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) verabschiedet. Das Gesetz trägt mit den Terminservicestellen, dem Innovationsfonds und den Neuregelungen zur Weiterbildung und Bedarfsplanung eine klare sozialdemokratische Handschrift, erklären Hilde Mattheis und Sabine Dittmar.
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      Nr.
      52
      Die heute veröffentlichte Studie des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu den aktuellen Bruttoentgelten von Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern zeigt deutlich: Es war richtig, dass die SPD im Pflegestärkungsgesetz I eine Stärkung der Tariflöhne durchgesetzt hat. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals darf nun nicht mehr als unwirtschaftlich gelten. Darüber hinaus werden stärkere Kontrollen eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, erklären Hilde Mattheis und Mechthild Rawert.
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      789
      Die Koalitionsfraktionen haben sich auf gemeinsame Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verständigt. Damit schaffen wir eine bessere finanzielle Absicherung für Berufstätige bei der Pflege von Angehörigen, mehr Sicherheit und mehr Flexibilität, erklären Sönke Rix und Petra Crone.
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      Die Große Koalition will den stockenden Aufbau eines sicheren Datennetzes zur Übermittlung medizinischer Daten von Patienten beschleunigen. Außerdem werden nützliche Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten eingeführt.
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      Für gute Qualität sollen Krankenhäuser künftig mehr Geld erhalten. Zudem ist geplant, mehr Pflegekräfte in den Kliniken zu finanzieren. Insgesamt soll die Krankenhausversorgung fit für die Zukunft gemacht werden.
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      Die Koalition will Krankheiten durch gezielte Prävention verhindern. Dazu soll es Angebote zur Gesundheitsförderung geben. Ebenso soll mehr Beratung für einen effektiven Impfschutz angeboten werden.
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      Mit den gesetzlichen Neuregelungen erhalten Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, mehr zeitliche Flexibilität und mehr Rechte. Damit unterstützt die Große Koalition sie vor allem dabei, Familie, Pflege und Beruf besser miteinander zu verbinden.
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      Fast 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung stärkt die Koalition in einem ersten Reformschritt die Pflege. Davon profitieren Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte.