Die SPD-Fraktion begrüßt, dass mit dem Kabinettsbeschluss der Weg für eine sorgfältige Beratung im Parlament eröffnet wird.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das ge-ändert. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt.
Die Sozialdemokraten werden in den kommenden Monaten in den Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob durch das vorliegende Gesetzespaket beim Berg- und Wasserrecht das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen.
Für die SPD-Fraktion ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirt-schaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch anhand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gilt selbstverständlich das „Strucksche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist. So sieht die SPD-Fraktion unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch des Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Deutsche Bundestag über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheidet.
Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, der bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung zum Beispiel in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, werden die Sozialdemokraten problematisieren. Schließlich bilden die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen einen weiteren Beratungsschwerpunkt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird all diese Fragen in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beraten. Der Deutsche Bundestag nimmt die parlamentarischen Beratungen voraussichtlich im Mai auf.