Die Bundesregierung will zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bundeseinheitliche Regelungen einführen. Mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ sollen die Infektionszahlen gesenkt werden. „Hohe Inzidenzwerte und immer mehr Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Wir müssen die dritte Welle der Corona-Pandemie jetzt brechen“, sagt Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Seit Beginn der Krise wissen wir: Die Pandemie kennt weder Länder- noch Kreis- oder Stadtgrenzen. Wir werden das Virus nur in den Griff bekommen, wenn Bundestag, Bundesregierung und die Bundesländer an einem Strang ziehen“, so Mützenich.

Ziel ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine rechtssichere, einheitliche und für die Bevölkerung nachvollziehbare Grundlage zu stellen. In den Verhandlungen mit der Union konnte die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Darüber hinaus wird die Zahl der Kinderkrankentage erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.

Laut Gesetzentwurf, der sich jetzt in den parlamentarischen Beratungen befindet, soll die Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten, bezogen auf den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und weitreichende Schließungen des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler und Schülerinnen zweimal pro Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen in den Fernunterricht wechseln.

Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus mit Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zu erlassen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen aufgrund einer Immunisierung oder eines Testergebnisses hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen.

Das Bundeskabinett hat diese Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am Dienstag beschlossen, am Freitag hat der Bundestag über das Gesetz in Erster Lesung debattiert. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag geht es dann in den Bundesrat.

Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz in der nächsten Woche mit „klugen Feinjustierungen“ vom Bundestag beschlossen werde. Für die Bürgerinnen und die Bürger sei dies dann „auch ein Zeitpunkt, wo sie erlöst werden von der verwirrenden Debatte, dass jede Stunde irgendjemand was Neues sagt“.