Im Januar dieses Jahres hat die dafür ins Leben gerufene Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) ihren Schlussbericht vorgelegt. Er enthält, neben den Empfehlungen für einen energiepolitischen Pfad zum Ausstieg aus der Kohleverstromung, Maßnahmen zur Begleitung dieses Strukturwandels. Die Bedingungen, wie sich diese Maß-nahmen umsetzen lassen, sind in einem Entwurf eines so genannten Strukturstärkungsgesetzes dargelegt.
Ziel des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Dabei sollen Strukturbrüche vermieden werden und neue Wertschöpfung erwachsen. Das bedeutet, die Koalition will von der Forschung und Entwicklung über die Rohstoffgewinnung, die Produktion und industrielle Dienstleistungen bis zu einem umweltbewussten Recycling-Verfahren alles in der entsprechenden Gegend verzahnen, damit die Regionen als Wirtschaftsstandorte für Investoren eine eigene Attraktivität bekommen.
Verbindlicher Rechtsrahmen für die Unterstützung
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag nun das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen erstmals beraten (Drs. 19/13398). Den Veränderungsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund und Bundesländer werden die Umsetzung zukunftsweisender Projekte in den betroffenen Gemeinden finanziell und konzeptionell gemeinsam unterstützen.
Den Regionen werden für neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung und weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit legt die Koalition aus SPD und Union die Basis für Standortattraktivität und damit für Unternehmensansiedlungen und neue qualifizierte Jobs. Das gibt den Beschäftigten und ihren Familien zukunftssichere Perspektiven. Denn mit dem strukturellen Wandel in ihrer Region leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der Kohleausstiegsregionen geschaffen.
Das große Investitionspaket bis 2038 war eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion erhebt aber weitere Forderungen, die es nun im parlamentarischen Beratungsverfahren zu erörtern gilt. Das sind zum Beispiel:
- Neben investiven auch konsumtive Ausgaben fördern, um Personal einstellen zu können, unter anderem für Beratungsleistungen, für die Vermarktung der Regionen, Investorenkonferenzen, Innovationscamps, Wissenschaftskonferenzen, weltweite Vernetzung mit Regionen, Jugendbegegnungen.
- Priorisierung der Projekte zusammen mit den Kommunen nach den Kriterien Relevanz für Strukturwandel, Energiewende und qualifizierte Arbeitsplätze.
- Eine stärkere Beteiligung der Sozialpartner in den Gesamtprozess.
- Die Vereinbarung eines unbefristeten Bund-Länder-Vertrages, in dem der rechtliche Rahmen für die Finanzzuweisungen festlegt wird.
Wichtig: Zu den energiepolitischen Empfehlungen der WSB-Kommission, insbesondere zum Abschalten von Kohlekraftwerken in mehreren Schritten bis spätestens 2038 wird das Bundeswirtschaftsministerium einen separaten Gesetzentwurf vorlegen.
Der Kohleausstieg ist Bedingung für die strukturpolitische Unterstützung des Bundes für die Regionen. Die Umsetzung von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen wird deshalb sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt.