Deshalb hat vor einiger Zeit das SPD-geführte Bundesbauministerium unter Barbara Hendricks gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Präventionsprogramm entwickelt, dessen zwecks es ist, finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen für den Einbruchschutz zu gewähren. Das KfW-Programm läuft seit Ende November 2015 und heißt „Krimi-nalprävention durch Einbruchsicherung“. Schon jetzt haben mehr als 4000 Bürger einen An-trag gestellt, wie die KfW aktuell mitteilt.
Für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, z. B.:
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten,
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Woh-nungseigentümergemeinschaften bei Vorhaben am Sondereigentum Wohnungseigen-tümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben,
- Mieter.
Über das KfW-Darlehensprogramm werden zudem alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen gefördert (z. B. auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften).
Was wird gefördert?
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren,
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster,
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden,
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen,
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder).
Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Gefördert werden das Material sowie der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen:
Finanzierung als Zuschuss
- Zehn Prozent der Investitionssumme von maximal 15.000 Euro beim Einbruchschutz,
- 200 bis 1500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, d. h. Mindestinvestition von 2000 Euro,
- Der Antrag wird vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt.
Finanzierung als Kredit
- maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit,
- Der Antrag wird vor Beginn des Umbaus bei einem frei zu wählenden Finanzierungs-partner gestellt.
Nicht gefördert werden bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.
Hier geht es zu weiteren Informationen bei der KfW.