Mit dem Gesetz werden wichtige im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz umgesetzt. Darüber hinaus schafft die Koalition mit verschiedenen Maßnahmen Rechts- und Planungssicherheit für viele an der Energiewende beteiligte Unternehmen und Kommunen, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die Abgeordneten beschließen auch die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik (PV) und geben diesen Technologien damit einen deutlichen Schub: Je vier Gigawatt werden in den kommenden Jahren ausgeschrieben wer-den – zusätzlich zu den bereits gesetzlich festgelegten Auktionen.

Mit den hinzukommenden Ausbauvolumina aus dem Energiesammelgesetz werden in Deutschland bis Ende 2021 nun insgesamt rund 25.000 Megawatt Wind- und Sonnenenergie zugebaut sein. Das entspricht einem guten Viertel der heute installierten Leistung in nur drei Jahren. Auf diese Weise leistet die Koalition einen ganz erheblichen Beitrag für mehr Klima-schutz in Deutschland.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit merklich beschleunigt und bewirkt einen großen Schritt hin zum Ziel von 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch. Parallel dazu wird mit dem Gesetz für einen kostengünstigeren Zubau sowie eine größere Akzeptanz der Energiewende gesorgt. So wird mit dem Gesetz unter anderem beschlossen, dass Windkraftanlagen nachts nicht mehr dauerhaft blinken dürfen.

Rechtssicherheit für Unternehmen

Darüber hinaus gibt es in Planung befindlichen KWK-Anlagen den notwendigen Rahmen, damit diese emissionssparenden Anlagen zügig realisiert werden und die Energiewende als emissionsmindernde Brückentechnologie begleiten können.

Mit dem Gesetz erhalten auch zahlreiche Unternehmen Rechtssicherheit, wenn es um die Weiterleitung privilegierter Strommengen geht. Das gilt für Handel und Gewerbe genauso wie für energieintensive Industrien im internationalen Wettbewerb.

Unter Einbezug der Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wird die SPD-Fraktion in den nächsten vier Monaten den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels mit dem Koalitionspartner beraten und die dafür notwendigen Maßnahmen im kommenden Jahr beschließen.

Ziel der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es, die Obergrenze von 52 Gigawatt für den Ausbau von PV-Anlagen zu streichen, den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 anzuheben und die Beteiligung der Kommunen an der Windenergie zu verbessern.