Wir werden in dieser Woche im Bundestag das Rentenpaket verabschieden. Ein großer Erfolg für die SPD, die hart und erfolgreich verhandelt hat. Unser Dank gilt Andrea Nahles, die mit dem Pakt ein wichtiges Wahlversprechen für uns durchgesetzt hat. Zugleich auch ein eindrucksvoller Beleg für die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition. Es ist gut, dass das Rentensystem nun im Konsens der beiden großen Volksparteien fortentwickelt wird. Bei allem Gegenwind, den es gab: Wir haben Wort gehalten und alle unsere zentralen Forderungen durchgesetzt.

Bis zur Sommerpause wollen wir noch andere wichtige Vorhaben im Bundestag abschließend beraten: den Mindestlohn, die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes, den Bundeshaushalt. Vor uns liegt also ein anstrengendes Pensum, das wir in nur noch vier verbleibenden Sitzungswochen bewältigen werden.

Verdient und nicht geschenkt - mehr Gerechtigkeit bei der Rente

Das Rentenpaket enthält nicht nur die abschlagsfreie Rente nach 45 Beschäftigungsjahren. Wir erkennen zudem die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern besser an, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Darüber hinaus können alle Versicherten davon profitieren, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird und künftig mehr Geld für Reha-Leistungen zur Verfügung steht.

Wer ab 1. Juli mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann, der hat lange und hart dafür gearbeitet. Und das unter wesentlich anstrengenderen Arbeitsbedingungen als heute: mit niedrigerem Arbeitsschutz, weniger Urlaubstagen und höheren Wochenarbeitszeiten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, solche Lebens- und Arbeitsleistungen auch finanziell besser anzuerkennen. Hinzu kommt: Wer 45 Jahre Beiträge leistet, hat unsere Solidarsystem über Jahrzehnte im besonderen Maß gestützt. Davon profitieren wir alle. Zum Beispiel von einem Beitragssatz, der aktuell mit 18,9 Prozent so niedrig ist wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Wir setzen mit dem Rentenpaket das klare Signal: Arbeit lohnt sich. Das Paket ist solide finanziert: Ab 2019 entlasten wir die Beitragskassen, in dem wir den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen schrittweise bis 2022 um zwei Mrd. € erhöhen.

Es bleibt dabei: kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie werden für die Beitragsjahre angerechnet. Die moderne Arbeitswelt erfordert gerade auch von vielen jungen Menschen immer häufiger Jobwechsel. Wir haben durchgesetzt, dass die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I prinzipiell unbegrenzt angerechnet werden. Eine zeitliche Beschränkung der Anrechnungszeiten ginge auch völlig an der Realität vorbei: Denn rund 70 Prozent der heute 55 bis 63 jährigen, die 45 Beitragsjahre erreichen können, waren nie oder weniger als ein Jahr arbeitslos.

Um zu verhindern, dass ältere Beschäftigte gezielt vor Renteneintritt entlassen werden, haben wir uns auf eine Regel verständigt, die zugleich auch Arbeitnehmerinteressen schützt: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt nicht bei den 45 Beschäftigungsjahren berücksichtigt. Um unnötige Härten zu vermeiden, werden sie jedoch angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder durch vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.

Fakt ist: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ist keine „Rolle rückwärts“. Aus demografischer Notwendigkeit wurde die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Daran wird nicht gerüttelt! Vielmehr besteht bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wunsch nach einem flexibleren Renteneintritt. Die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird erleichtert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können künftig einvernehmlich vereinbaren, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus fortzuführen – die Pflicht, Sozialbeiträge zu entrichten, bleibt selbstverständlich bestehen. Zudem werden wir gemeinsam mit der Union im Rahmen einer Arbeitsgruppe weitere Wege prüfen, wie Arbeit und Rente flexibler kombiniert werden können. Die Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland

Die Koalitionsfraktionen haben sich in einem gemeinsamen Antrag darauf geeinigt, auf europäischer Ebene die Möglichkeit für ein nationales Verbot von Grüner Gentechnik anzustreben. Es soll ein sog. Opt-out eingeführt werden. Das heißt, die einzelnen Mitgliedsstaaten sollen ein nationales Anbauverbot gentechnisch veränderter Organismen erlassen können. Der Antrag ist ein großer Erfolg für die SPD. Noch im Januar haben die CDU-geführten Ressorts in der Bundesregierung ein generelles europaweites Anbauverbot verhindert. Nun stimmt die Unionsfraktion einem nationalen Verbot der grünen Gentechnik in Deutschland zu. Unsere Entschlossenheit hat sich gelohnt.

Verhandlungen zum Freihandelsabkommen transparent gestalten

Die Verhandlungen zu einem europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen (TTIP) werden in dieser Woche auch im Bundestag eine Rolle spielen. Wir wollen – zusammen mit unserem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel – diese Chance ergebnisoffen ergreifen, um zwischen den zwei größten Handelsräumen der Welt Spielregeln für den internationalen Handel zu setzen und europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zum US-amerikanischen Markt zu ermöglichen. Durch das Ab-kommen dürfen sich aber europäische Standards, beispielsweise im Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit und der öffentlichen Daseinsvorsorge keinesfalls verschlechtern. Auch wollen wir nicht, dass Unternehmen durch ein Klagerecht gegen Staaten die Gesetzgebungskompetenz demokratisch gewählter Volksvertretungen einschränken oder gesetzliche Standards aushebeln können.

Ein Schlüssel zu erfolgreichen Verhandlungen liegt in der Transparenz des Verhandlungsprozesses. Um die Interessen von Verbrauchern und Verbänden besser einzubinden, stellt Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel derzeit ein nationales Beratergremium für TTIP zusammen. Innerhalb der Fraktion haben wir im März einen Berichterstatterkreis ins Leben gerufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter aller interessierten Arbeitsgruppen teilnehmen und mit externen Experten über die diversen Aspekte des Abkommens diskutieren. Zudem tragen wir mit Veranstaltungen, wie dem fraktionsoffenen Abend mit Sigmar Gabriel und DGB-Chef Reiner Hoffmann am 7. Mai, zu einer breiten Debatte in der gesamten Fraktion bei.

Europa – Endspurt bis zum 25. Mai

Unser Spitzenkandidat für die Europawahl Martin Schulz macht weiterhin einen tollen Wahlkampf. Bei seinen Veranstaltungen und Auftritten quer durch Europa überzeugt er mit klarer Sprache und einem guten politischen Programm. In den zwei TV-Debatten ist er als Sieger vom Platz gegangen. Wir werden ihn weiter nach Kräften unterstützen.

Die Bedeutung des Friedensprojekts Europa ist gerade in der aktuellen Krise um die Ukraine deutlich geworden. Trotzdem zeigen Umfragen zufolge über 60 Prozent der deutschen Wahlberechtigten bislang kein oder nur geringes Interesse an der Wahl zum europäischen Parlament. Es muss das Ziel aller demokratischen Parteien sein, diese Menschen von der Bedeutung der Europawahl zu überzeugen. Denn eine geringe Wahlbeteiligung würde insbesondere den populistischen Protestparteien in die Karten spielen. Deshalb muss gelten: Wer die meisten Stimmen bei der Wahl erhält, muss auch Kommissionspräsident werden. Jede andere Entscheidung würde die Politikverdrossenheit der europäischen Wählerinnen und Wähler weiter verstärken.

Zur Lage in der Ukraine

Leider hat auch die zweite Gesprächsrunde des Runden Tisches keinen konkreten Fortschritt zur Entspannung der Lage in der Ost-Ukraine erbracht. Trotzdem: Es muss alles getan werden, um eine friedliche Lösung im Konflikt in um die Ost-Ukraine zu erreichen. Die diplomatischen Bemühungen bleiben ohne Alternative. Wir unterstützen deshalb die gemeinsame Erklärung von Martin Schulz und Frank-Walter Steinmeier für Frieden, Verständigung und Zusammenarbeit und gegen eine drohende Spaltung Europas. Die OSZE muss im Zentrum einer Verhandlungslösung stehen. Notwendig hierfür ist, dass eine Waffenruhe zwischen den Konfliktparteien vereinbart wird.

Entscheidende Voraussetzung für politische Stabilität in der Ukraine sind freie und demokratische Präsidentschaftswahlen am 25. Mai. Sollte Russland das Wahlergebnis nicht anerkennen, trägt dies zur weiteren Destabilisierung der Lage in der Ukraine bei. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern gilt es dann, sich über weitere Schritte zu verständigen. Dies könnte in der Konsequenz auch weitere Sanktionen bedeuten. Aber: Sanktionen sind grundsätzlich kein Selbstzweck, sondern müssen Teil einer außenpolitischen Strategie sein.