Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.
„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.
Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.
Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.
Engagierte Menschen besser schützen
Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.
Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“