Das Gutachten „Wege zu einem Branchentarif Gesundheit und Soziales“  im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion ist von Prof. Dr. Bernd Schlüter und Prof. Dr. Christian Bernzen von der Anwaltssozietät Bernzen Sonntag erstellt worden. Vorgestellt wurde es bereits im April 2013. Aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist ein „Branchentarif Gesundheit und Soziales“ dringend erforderlich, um die Branche zu stärken, die Beschäftigten gerecht zu entlohnen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Arbeit mit Menschen mehr wertzuschätzen.

Das Gutachten umfasst folgende Vorschläge:

  1. Mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeit und einem gesetzlichen Mindestlohn sollen der Niedriglohnbereich bekämpft und der Fachkräftebereich gestärkt werden. Hierzu sollen aufgrund ihrer Branchenbedeutung auch kirchliche Arbeitsrechtsregelungen in die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen von Allgemeinverbindlichkeitsanordnungen einbezogen werden. Grundlage und Ausgangspunkt für solche Regelungen bleiben Tarifverträge. Konkret soll eine Ergänzung des Paragraphen 5 im Tarifvertragsgesetz (TVG) erfolgen. Nur so gelingt es, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen mitzuerfassen. Ziel ist es, das Quorum innerhalb der Sozial- und Pflegebranche zu erreichen, damit die sog. Repräsentativität für die Lohnstruktur in der Branche gegeben ist.
  2. Tarifforderungen im Sozial- und Gesundheitswesen müssen nicht nur gegenüber den Arbeitgebern, sondern auch gegenüber öffentlichen Kostenträgern wie Sozialversicherungen und Sozialhilfeträgern geltend gemacht werden. Deshalb ist es notwendig, eine stärkere Verzahnung des Tarifsystems mit dem Sozialrecht herbeizuführen. Konkret schlagen die Gutachter vor, im Sozialgesetzbuch I (SGB I) Paragraph X Absatz  (hier können Sie den Text nachlesen) die Klarstellung vorzunehmen, dass Personalkosten, die auf Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, Mindestlöhnen und der Allgemeinverbindlichkeit beruhen, immer als wirtschaftlich anzusehen sind.
  3. Kern des Vorschlags und Hauptinstrument zur Vorbereitung der angeregten tariflichen und gesetzgeberischen Maßnahmen soll laut den Gutachtern ein „Runder Tisch Gesundheit und Soziales“ sein. An ihm sollen alle maßgeblichen Akteure einschließlich der Gewerkschaften und Kirchen bzw. kirchlichen Wohlfahrtsverbände teilnehmen.

 

Konflikte mit kirchlichen Arbeitgebern haben tiefergehende Gründe

Hervorgegangen ist das Gutachten „Wege zu einem Branchentarif Gesundheit und Soziales“ aus der Beschäftigung mit dem kirchlichen Arbeitsrecht. Ottmar Schreiner, der die Veröffentlichung des Gutachtens leider nicht mehr miterleben konnte, hatte als zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Arbeit und Soziales gemeinsam mit Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, in der 17. Wahlperiode viele Gespräche geführt. Dabei ist deutlich geworden: Die Konflikte über Mitbestimmung, Entlohnung und die Fragen des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen haben tieferliegende Gründe. Hauptursache der Konflikte ist ihrem Erachten nach die Refinanzierung sozialer Arbeit. Deshalb haben Griese und Schreiner in den Gesprächen danach gefragt, was den Beschäftigten in der Sozialbranche hilft, was sie unterstützt, und was den Sozial- und Gesundheitsbereich so stärkt, dass Menschen dort qualitativ gut gepflegt, betreut und begleitet werden können. Daraus wurde die Idee eines allgemeinverbindlich zu erklärenden „Branchentarifs Soziales und Gesundheit“ entwickelt. Die SPD-Bundestagsfraktion will dahin kommen, dass kein Wettbewerb um die Personalkosten und Sachleistungen stattfindet, sondern dass es um die Qualität der Angebote für alle beteiligten Personen geht. Und dazu gehören die Kranken und Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen, egal ob diese selbst pflegen oder die Pflege organisieren, und die Pflegekräfte in den Einrichtungen frei-gemeinnütziger, kommunaler und privater Träger

 

Voraussetzung für eine bessere Refinanzierung ist aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein „Branchentarif Gesundheit und Soziales“, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Eine Allgemeinverbindlichkeit muss die kirchlichen Anbieter einschließen, weil in den meisten Bereichen ein sehr großer Teil der Beschäftigten in Einrichtungen von Caritas und Diakonie arbeitet. Deshalb hatte die SPD-Bundestagsfraktion das genannte Gutachten in Auftrag gegeben, in dem Wege zu einem „Branchentarif Gesundheit und Soziales“ unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Kirchen aufgezeigt werden, die für beide Seiten zustimmungsfähig wären. Außerdem ging es um Lösungsmöglichkeiten für die Festlegung einer besseren Refinanzierung der Sozialen Arbeit.