SPD-Fraktion beschließt Positionspapier für ein inklusives Petitionsrecht

Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen ausbauen

Petitionen ermöglichen es jedermann, sich direkt an den Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dennoch ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass das Petitionsrecht noch zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen hat. Ihre Forderungen haben die SPD-Abgeordneten in einem einstimmig beschlossenen Positionspapier veröffentlicht.
Mann im Rollstuhl vor dem PC

Es waren stets die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bundestag, die das Petitionsrecht entscheidend weiterentwickelt haben: So hat die SPD-Fraktion etwa Online-Petitionen eingeführt und öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses im Bundestag durchgesetzt. Dadurch ist das Einreichen einer Petition bereits heute recht niedrigschwellig. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten gibt es jedoch noch Optimierungsbedarf, damit auch Menschen mit Behinderungen ihr Petitionsrecht problemlos wahrnehmen können. Zuspruch bekommt die sozialdemokratische Fraktion unter anderem von der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele.

Petitionen erleichtern, Recht auf gesellschaftliche Teilhabe stärken

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, und damit die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, weiter vorantreiben. Nun muss noch der Koalitionspartner, die Unions-Fraktion, überzeugt werden, die bislang eine Anpassung des Petitionsrechts nicht für notwendig erachetete.

„Wenn wir das Thema Inklusion ernst meinen, müssen wir auch im Petitionsrecht die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellen“, sagt Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion. Ein großer Teil der eingereichten Petitionen an den Deutschen Bundestag beziehe sich zudem auch auf gesundheitsbezogene Themen und unsere Sozialsysteme, so Schwartze.

Sozialdemokratische Forderungen an ein inklusives Petitionsrecht

Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher ein Positionspapier beschlossen. Darin heißt es: „Wir wollen Barrieren beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie ihr Recht auf eine Petition wahrnehmen wollen“. Konkret sollen folgende Dinge verbessert werden:

  • Informationsmaterial über das Petitionsrecht und auch die Beschlüsse des Petitionsausschusses sollen künftig sowohl in einer verständlicheren Sprache als auch in sog. „Leichter Sprache“ verfasst werden.
  • Die Website https://epetitionen.bundestag.de soll barrierefrei sein.
  • Zudem sollen die Beschlüsse des Petitionsausschusses für blinde, sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen auch als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten werden.
  • Öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses sollen grundsätzlich immer in Gebärdensprache übersetzt werden. (Für die nächste Ausschusssitzung wurde bereits auf Initiative der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion ein/e Gebärdendolmetscher/in beantragt.)
  • Petitionen sollen künftig auch per E-Mail eingereicht werden können, vorausgesetzt, der Absender bzw. die Absenderin macht vollständige Angaben zu Namen und Adresse.
  • Im Rahmen der anstehenden Novellierung, also Überarbeitung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), soll geprüft werden, ob das Gesetz auch auf Verwaltungstätigkeiten in Bundesorganen angewendet werden kann, z. B. auf eine Anstellung im Deutschen Bundestag.

Sie wollen mehr erfahren?
>> Zum Positionspapier der SPD-Fraktion "Wir wollen das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern" [barrierefreies PDF]

Über Petitionen auf Bundesebene

Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene das bisher einzige Element der direkten Demokratie. Jeder Bürger und jede Bürgerin soll sich mit diesem Instrument im Rahmen der politischen Willensbildung direkt und ungefiltert bei seiner Volksvertretung Gehör verschaffen. Dabei können Petitionen bei persönlichen Einzelanliegen, zur Kontrolle der Verwaltung wie auch als Beteiligungsinstrument genutzt werden.
Innerhalb der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag kümmert sich eine Ausschussarbeitsgruppe Petitionen um das Thema.

Jetzt mehr erfahren unter http://www.spdfraktion.de/themen/petitionen. 

 

Jasmin Hihat

    • Pressemitteilung
      Nr.
      62
      Die SPD-Bundestagsfraktion will das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern und damit ihre Beteiligung im Sinne einer umfassenden Inklusion bei politischen Entscheidungen stärken. Ein entsprechendes Positionspapier wurde in dieser Woche einstimmig beschlossen, erklärt Stefan Schwartze.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      647
      Vor 65 Jahren, am 14. Oktober 1949, fand die erste Sitzung des Petitionsausschusses statt. Seit dem hat der Petitionsausschuss mehr als 800.000 Petitionen beraten – zu allen Themen und aus ganz Deutschland. Wir werben dafür, das Petitionsrecht zu nutzen, erklärt Stefan Schwartze.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      640
      Bestehende Schutzstandards stehen innerhalb der Verhandlungen um ein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA nicht zur Disposition. In der Öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses informierte die Bundesregierung über den derzeitigen Verhandlungsstand sowie vorliegende Grundprinzipien zum Freihandelsabkommen, erklären Stefan Schwartze und Annette Sawade.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      287
      Aus Anlass der Debatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2013 macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen garantieren, dass sich der Gesetzgeber mit ihren Anliegen befasst, erklärt Stefan Schwartze.
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      Auch Kinder haben das Recht, Petitionen an den Bundestag zu schreiben und sich über Sachen zu beschweren, die sie als ungerecht empfinden. Darüber sollen sie künftig auch kindergerecht informiert werden.
    • Artikel
      Der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Fraktion, Stefan Schwartze, beantwortet drei Fragen zur künftigen Gestaltung des Petitionsausschusses. So plädiert er für mehr vor-Ort-Termine, da man nicht alle Informationen Akten entnehmen könne.
    • Artikel
      Insgesamt erreichten 14.800 Petitionen den Ausschuss. Die Themen waren unter anderem Netzneutralität, die Steuerfreiheit von für den Eigengebrauch produziertem Bier und das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
    • Artikel
      Das Petitionsrecht ist für die SPD ein wichtiges Beteiligungsrecht. Regelmäßig treffen sich Abgeordnete der SPD, die Mitglieder in den Petitionsausschüssen im Bund und in den Landesparlamenten sind, und beraten über alles, was mit Petitionen zu tun hat.