Asylverfahren sollen schneller werden

Ordnen und Steuern: Das Asylpaket II im Überblick

An diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett das so genannte Asylpaket II beschlossen. Dahinter verbergen sich Maßnahmen zur Asylpolitik, die in verschiedenen Gesetzen ausgestaltet werden sollen. In der kommenden Sitzungswoche wird erstmals im Bundestag beraten.
Syrische Familie in einer Registrierungsstelle für Flüchtlinge in Berlin
(Foto: dpa / picture alliance)

Im Kabinett beschlossen wurde eine Formulierungshilfe zu einem Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Sie beziehen sich auf Asylbewerber aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten, auf Folgeanstragsteller und Personen, die zum Beispiel versuchen zu täuschen, indem sie ihre wahre Identität verschleiern.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll innerhalb einer Woche über das jeweilige Verfahren entscheiden. Bis zur Entscheidung besteht für die Asylbewerber eine Wohnverpflichtung in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung, die vom jeweiligen Bundesland eingerichtet wird. Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, muss der Asylbewerber bis zur Rückführung dort wohnen.

 

Leistungen erst nach dem Ankunftsnachweis

Im gleichen Gesetz wird geregelt, dass es mit Blick auf eine faire Lastenverteilung und geordnete Verfahren notwendig ist, dass ein Anspruch auf volle Leistung aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erst dann besteht, wenn der Ankunftsnachweis, also die Registrierung, besteht. Er wird in der jeweils zugewiesenen Aufnahmereinrichtung ausgestellt.

Zudem wird der Schutz für Flüchtlinge in den Unterkünften verbessert. Beschäftigte und Ehrenamtliche, die in Kontakt mit Minderjährigen stehen, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Sie dürfen nicht zuvor aufgefallen sein, etwa durch Gewalt- oder Sexualdelikte.

Der Bund wird seine Unterstützung bei der Passersatzbeschaffung intensivieren. Es wird eine neue Organisationseinheit beim Bundespolizeipräsidium eingerichtet, die stetigen Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsstaaten hält, zur Beschaffung von Heim-reisedokumenten.

Es gibt strengere Maßgaben bei der Rückführung, wenn medizinische Hinderungsgründe geltend gemacht werden: Dazu zählt eine Präzisierung der methodischen Anforderungen an Atteste, eine widerlegbare Vermutung für das Fehlen gesundheitlicher Abschiebungshindernisse, eine Pflicht zur unverzüglichen Vorlage (statt Attest „auf Vorrat“) und bei Zweifeln der Behörde Anordnung einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung.

 

Familiennachzug bleibt im Prinzip möglich

Als Kompromiss zwischen Union und SPD ist vereinbart, den Familiennachzug für die nur subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Stichtag ist der 1. März 2016. Zweck ist, Ordnung und Steuerung in die gesamte Asylsituation zu bringen. 

In Härtefällen soll bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ein Nachzug der Eltern möglich sein.

Flüchtlinge, die Asyl erhalten oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, können ihre Familien weiterhin nachholen – das trifft für die meisten Flüchtlinge zu. Das gilt auch für den Großteil der Syrerinnen und Syrer.

 

Weitere sichere Herkunftsstaaten

Im Rahmen der Einigung zum Asylpaket II wurde zudem die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten beschlossen. Solch ein Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Gesetz werden nun Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaat eingestuft. Denn die Schutzquote aus diesen Ländern ist ohnehin verschwindend gering. Grund dieser Einstufung ist auch, sich im Sinne der Steuerung auf diejenigen zu konzentrieren, die hier bleiben dürfen. Sie vor allem müssen zügig integriert werden.

Schließlich soll es – auf Druck der SPD – in einem weiteren Schritt mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachung geben für Ausbildungsbetriebe und auszubildende Flüchtlinge.

Dazu ist verabredet, dass ein sicheres Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung und für eine Weiterbeschäftigung von zwei Jahren geschaffen wird. Die Altersgrenze wird von 21 auf 25 Jahre heraufgesetzt. Diese Maßnahmen werden in einem nächsten Gesetzgebungsverfahren festgeschrieben.

Mit den Bundesländern wurde vereinbart, dass die Bundesregierung schnell einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus vorlegt; das ist ebenfalls an diesem Mittwoch geschehen. Der soziale Wohnungsbau soll zudem allen zugutekommen, nicht nur Flüchtlingen.

Die Koalition wird nun auf Betreiben der SPD ein Integrationspaket schnüren, das sich vor allem mit Maßnahmen zur nachhaltigen Integration der Flüchtlinge befasst. Ein Integrationskonzept der SPD, genannt Malu-Dreyer-Plan, liegt vor und fließt in die Beratungen zwischen Bund und Ländern ein.

Alexander Linden

Thomas Oppermann lobt die Einigung der Koalitionsspitzen zu den Ergänzungen beim Asylpaket II. Er hebt vor allem die neuen Regelungen für auszubildende Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe hervor.

Zum Seitenanfang