Bessere Löhne in sozialen Berufen

Tagtäglich arbeiten Pfleger:innen in Deutschland an ihrer Belastungsgrenze. Viele Pflegekräfte suchen auch deshalb immer öfter ihre berufliche Zukunft woanders. Gerade in Zeiten der Pandemie haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfahren, wie wertvoll gute Pflege ist. Das muss sich auch im Gehalt niederschlagen: Pfleger:innen haben mehr Respekt verdient. Deshalb haben wir gesetzlich geregelt, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch dann als solche zugelassen werden, wenn ihre Beschäftigten auch tariflich bzw. nach Arbeitsvertragsrichtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt werden. Wenn künftig alle Pflegeanbieter:innen Tariflöhne zahlen müssen, um von der Pflegekasse die Leistungen erstattet zu bekommen, kommt dies weit mehr als einer halben Million Pflegekräften zugute. Pfleger:innen haben gute Arbeitsbedingungen und bessere Löhne verdient! Dafür wollen wir mit echter Tariftreue in der Pflege sorgen.

Auch die verbesserten Rahmenbedingungen für das Personal in Krankenhäusern wird dazu führen, dass der Pflegeberuf attraktiver und damit weiter aufgewertet wird.

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Erzieher:innen unterstützt der Bund die Länder und Träger dabei, Fachschüler:innen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Außerdem werden Anreize zur beruflichen Weiterbildung gesetzt. Ziel ist, den Beruf attraktiver zu machen.

Bessere Arbeit in der Fleischbranche

Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb haben wir auch in der Fleischindustrie für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz gesorgt: mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern. Wir schieben der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Branche einen Riegel vor und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen.

Wir machen die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche, in der es bislang nur wenige Tarifverträge gibt.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort – die reformierte EU-Entsenderichtlinie verspricht faire Entlohnung für entsandte Arbeitnehmer:innen und einen fairen Wettbewerb innerhalb Europas. In anderen EU-Ländern zu arbeiten, ist inzwischen selbstverständlich. Teilweise kommt es aber zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Mit der revidierten Entsenderichtlinie hat die EU eine neue Grundlage für faire Regeln geschaffen. Mit dem neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben wir sie in nationales Recht umgesetzt.

Galten vorher nur Mindestbedingungen, so wird Lohndumping nun noch konsequenter bekämpft: Mehrere Lohnstufen, zusätzliche Regelungen für Zulagen, Sonderzahlungen oder Sachleistungen – all das wird für alle verbindlich. Damit der Zoll die Einhaltung der neuen Regeln strikter kontrollieren kann, wird er mit zusätzlichen Stellen verstärkt.

Starker Zoll für mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt

Niemandem nutzen Regeln, die nicht kontrolliert und durchgesetzt werden. Um Beschäftigte vor Lohndumping, Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen, stärken wir den Zoll mit neuen Befugnissen und mehr Personal. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält mehrere Tausend Stellen zusätzlich. Außerdem kann die FKS jetzt früher als bisher gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug, Niedrigstlöhne und Zwangsarbeit vorgehen.

Mehr Schutz für Paketbot:innen

Wir haben der Ausbeutung von Beschäftigten in der Paketbranche einen Riegel vorgeschoben. Der Boom im Onlinehandel darf nicht zulasten der Mitarbeiter:innen von Kurier-, Express- und Paketdiensten gehen. Ein Teil dieser Dienstleister vergibt Aufträge an Subunternehmen. Dabei kommt es immer wieder zu Sozialversicherungsbetrug. Deshalb haben wir die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt: Hauptunternehmen haften, wenn Subunternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt dies schon branchenübergreifend. So schützen wir die Beschäftigten und sorgen für fairen Wettbewerb.

Mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf

Wer auf Abruf arbeitet, hat oft keine festgelegten Arbeitszeiten und arbeitet mal mehr, mal weniger. So bleibt auch unklar, wie viel Lohn am Ende des Monats herauskommt. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, den Alltag verlässlich zu planen. Seit dem 1. Januar 2019 gelten deshalb neue Regeln, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben: Arbeitgeber:innen müssen mindestens 80 Prozent der vereinbarten Zeit abrufen. Beschäftigte müssen höchstens ein Viertel mehr arbeiten als vereinbart. Und ohne vereinbarte Arbeitszeit gibt es Lohn für mindestens 20 Wochenstunden.

Berufskrankheiten vermeiden und besser behandeln

Wir haben das Berufskrankheitenrecht reformiert, um Berufskrankheiten zu vermeiden und frühzeitiger zu behandeln. Ein zentraler Punkt ist der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs, der bei neun von 80 Berufskrankheiten besteht. Das bedeutet, dass die Betroffenen bislang nur dann Leistungen erhalten, wenn sie die Tätigkeit aufgeben, die zu der Berufskrankheit geführt hat. Um den Betroffenen eine Weiterbeschäftigung in ihrem Beruf zu ermöglichen, wird die Individualprävention ausgebaut. Die Beratung wird gestärkt.

Besserer Schutz bei kurzer Beschäftigung

Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, ist in der Arbeitslosenversicherung jetzt besser abgesichert. Das hilft etwa Beschäftigten in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleuten, die in zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Sie bekommen nun Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wurde erweitert. Das sichert zum Beispiel viele Künstler:innen besser ab.

Mitbestimmung für Flugpersonal

Flugpersonal in Cockpit und Kabine haben seit dem 1. Mai 2019 das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Bislang war das nur gewährleistet, wenn Arbeitgeber:innen bereit waren, einen Tarifvertrag abzuschließen. Jetzt ist die betriebliche Mitbestimmung von Flugpersonal nicht mehr vom Wohlwollen der Luftfahrtunternehmen abhängig.

Vorstandsgehälter begrenzen

Wir haben erreicht, dass Aufsichtsräte gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Bisher konnte der Aufsichtsrat dies nur auf freiwilliger Basis erreichen. Damit schaffen wir die gesetzliche Legitimation für den mitbestimmten Aufsichtsrat, die Höhe von Vorstandsvergütungen zu begrenzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören. Die Hauptversammlung als Vertretung der Aktionär:innen erhält zugleich die Möglichkeit, diese Vergütung noch weiter herabzusetzen. Damit stärken wir nicht nur die Aktionärsrechte, sondern bestätigen den mitbestimmten Aufsichtsrat in seiner Funktion als Kontrollorgan der Aktiengesellschaft.

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten stärken

Betriebsräte sorgen für partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, sie zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben.

Das vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlags gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er wird nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei. Zudem werden durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch jugendliche Beschäftigte wahlberechtigt sein.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung haben wir auch über die Zeit der Pandemie hinaus geregelt. Die Beschlussfassung und Durchführung von Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenzen sind dauerhaft möglich. Dabei wird der Vorrang der Präsenzsitzung gesichert und es wird gewährleistet, dass der Betriebsrat allein entscheidet, ob die digitalen Möglichkeiten genutzt werden.

Zudem haben wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice verbessert. Er wird erweitert auf privat veranlasste Wege während der Arbeitszeit und gilt auch für den Weg zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen.