Martin Rabanus, Sprecher der AG Kultur und Medien, betonte in der Begrüßung die große Bedeutung der Medienschaffenden. Denn durch ihre Arbeit werde die in Artikel 5 Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit und –vielfalt erst ermöglicht. Deshalb sei es das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden im Rundfunk zu verbessern. Da die Anforderungen an Medienschaffende u. a. durch zunehmenden Populismus, Fake-News und die Digitalisierung ständig wachse, brauche es für eine freie und unabhängige journalistische Berichterstattung gute Rahmenbedingungen.

Ute Vogt, Sprecherin der AG Inneres betonte, dass zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages insbesondere mehr Rechtssicherheit für Medienschaffende gegeben sein müsse. Sie stellte die im Aktionsprogramm der SPD-Bundestagsfraktion enthaltenen Regelungen zur Informationsfreiheit und dem Datenschutz vor. Auch die anstehende Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) müsse für bessere Mitbestimmungsrechte der Journalistinnen und Journalisten, somit auch der „Festen Freien“, genutzt werden.

Derzeit liefen die Verhandlungen für ein Gesetz zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber den Medien (Medieninformationszugangs- und -auskunftsgesetz). Dafür habe die SPD-Fraktion bereits einen Entwurf vorgelegt. Die derzeitige Rechtslage und die bestehende Rechtsunsicherheit für Journalistinnen und Journalisten seien nicht tragbar. Ziel werde es daher sein, einen gesetzlich fixierten Anspruch der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber den Behörden des Bundes auf Informationszugang zu schaffen.

Gesetzentwurf zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit 

Ziel der SPD-Fraktion sei ebenfalls ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisschutzes und des Informantenschutzes, damit in allen Prozessordnungen der gleiche hohe Berufsgeheimnisschutz sichergestellt werde (vgl. § 53 Strafprozessordnung).

Für mehr Hilfe und Schutz für Medienschaffende durch die Sicherheitsbehörden solle beispielsweise eine Ergänzung in den Landespolizeigesetzen und im Bundespolizeigesetz geprüft werden sowie die Formulierung auf dem Bundespresseausweis ergänzt werden.

Außerdem prüfe die SPD-Fraktion unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung des Journalismus wie etwa ein Stiftungsmodell oder Steuervergünstigungen. Von Interesse sei auch die Bundesratsinitiative aus NRW zur Aufnahme der Gemeinnützigkeit des Journalismus in die Abgabenordnung. Bereits jetzt gebe es durch die Politik der SPD-Bundestagsfraktion mehr Schutz in den Sozialversicherungen bei Krankheit, in Zeiten ohne Arbeit und im Alter. So würde ab 2020 der Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte mit kurzen Arbeitsverträgen möglich, und die Mindestbeiträge für Selbständige in der Krankenversicherung seien bereits halbiert.

Feste Freie oft schlechter gestellt

Dr. Christoph Hölscher erläuterte als freier Journalist beim rbb die Lage der „Festen Freien“. Die Arbeitsbedingungen für feste freie Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien je nach Bundesland unterschiedlich. Es gelten für Sender die jeweiligen Landesrechte nach dem Sitz der Intendanz (z. B. WDR: NRW). „Feste Freie“ wären zwar in den Betrieb eingebunden, hätten aber häufig weniger Rechte in der Personalvertretung. Die Beschäftigung freier Mitarbeitender ähnelte zunehmend der von Festangestellten. Viele Freie hätten die Aufgaben von Festen übernommen. Teilweise gelte aber auch das BPersVG, beispielsweise bei der Deutschen Welle oder dem Deutschlandradio. Beim RBB gebe es fast so viele „Feste Freie“ (ca. 1500) wie in Vollzeit angestellte Beschäftigte. „Feste Freie“ wären schlechter gestellt, obwohl sie gleiche und gute Arbeit lieferten. Dieses Phänomen würde sich durch viele Sender ziehen. Die sogenannten Freienstatuten seien eher ein zahnloser Tiger. Denn im Endeffekt gäbe es keine eigenen Mitbestimmungsrechte.

Eine Lösung sieht er in einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage für die Freienvertretung. Es müsse einen gemeinsamen Personalrat sowohl für „Feste Freie“ als auch für Festangestellte geben. Diese journalistische Mitbestimmung brächte ein Zugewinn für alle Beteiligten und somit für die Qualität der Berichterstattung.

Gregor Wichert, Leiter der Hauptabteilung Personal des ZDF, berichtete, dass beim ZDF, als eine der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Europa, gute Regelungen für die Zusammenarbeit gefunden worden seien. Sicherlich seien nicht alle Vorschriften anwendbar, wie etwa Teilzeitmodelle, da die strukturellen Unterschiede in den Beschäftigungsverhältnissen zu hoch seien. So müsse nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zwischen unterschiedlichen Kostengruppen unterschieden werden, dies sei bereits durch die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgegeben. Insgesamt sieht er in diesen Fragen „kein Spielfeld für Ideologen“. Denn entscheidend sei der Aushandlungsprozess. Beim ZDF seien 2.870 Personen als Freie aktiv. Für die ca. 2100 „Feste Freien“ gebe es eine Vielzahl von Leistungen zur Arbeitsplatzsicherheit, beispielsweise durch pauschalierte Honorare und tarifliche Verpflichtungen, Urlaubsansprüche und soziale Unterstützungsmöglichkeiten sowie einem Sonderfonds zur Freistellung.

Verhandlungen über Freienvertretung

Kerstin Hinrichs, Leiterin der Personalabteilung des Deutschlandradios, schilderte die Zusammenarbeit mit den 650 arbeitnehmerähnlichen Freien beim Deutschlandradio. Derzeit laufen die Verhandlungen über eine Freienvertretung gemäß des Freienstatutes. Rechtsgrundlage ist beim Deutschlandradio das BPersVG. Sie berichtete von vielen Schutzregelungen, wie etwa den Urlaubsanspruch analog der Festangestellten, oder den Zahlungen im Krankheitsfall, dem Beendigungs- und Bestandsschutz.

Im Grundsatz sei klar, dass sich Honorare anders berechnen würden als die Entgelte bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies würde teilweise auch von Seiten der Mitarbeitenden als ein Vorteil gesehen. Insgesamt sei der gute und anständige Umgang von zentraler Bedeutung bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben. Analog zum ZDF sei stets zu bedenken, dass in den derzeitigen Strukturen Verbesserungen im Bereich der Verwaltungsausgaben durchaus zulasten des Programmetats gehen könnten.

Stephanie Funk-Hajdamowicz schilderte als freie Journalistin und Personalrätin beim WDR, einem Sender mit über 2.200 „Festen Freien“, die Rolle des Personalrates, zu dem übrigens auch fünf „Feste Freie“ gehörten. Ein Ziel neben der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sei der angestrebte Kulturwandel beim Rundfunk im Rahmen der #Metoo-Debatte. Denn auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei selbstverständlich die Gefahr durch Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse gegeben und auch der WDR gehe wichtige Schritte zu mehr Aufklärung, Wertschätzung und Beteiligung.

Insgesamt sei es ihr Appell, dass in allen öffentlich-rechtlichen Sendern Personalräte auch für „Feste Freie“ zuständig wären.

In der anschließenden Diskussion, an der sich neben freien Journalisten und Journalistinnen auch Vertreter und Vertreterinnen der Deutschen Welle, von Verdi und des Deutschen-Journalisten-Verbandes (DJV) beteiligten, wurde klar, dass es bereits einige Verbesserungen bei Sendern gibt, die strukturelle Benachteiligung aber nicht überwunden werden kann. Dafür brauche es einer gesetzlichen Regelung wie beispielsweise durch eine Änderung des § 90 BPerSVG.

Das von Martin Rabanus und Ute Vogt vorgestellte Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien der SPD-Bundestagsfraktion vom 4. Juni zu den erweiterten Auskunfts- und Schutzrechte für Journalistinnen und Journalisten findet sich hier.