Weniger Einkommensteuer

Wir entlasten Steuerzahler:innen bei der Einkommensteuer. Der jährliche Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist 2019 um 168 Euro, 2020 um 240 Euro und 2021 um 336 Euro auf nun 9.744 Euro gestiegen. 2022 wird er um weitere 240 Euro erhöht. So bleibt Arbeitnehmer:innen mehr Netto vom Lohn.

Außerdem gleichen wir die Wirkung der kalten Progression aus. Sie entsteht durch das Zusammenspiel von Einkommensteuertarif, Lohnerhöhungen und Inflation: Durch eine Lohnsteigerung in Höhe der Inflationsrate steigt auch die durchschnittliche Steuermehrbelastung, obwohl das reale Bruttoeinkommen unverändert bleibt. Man hat also real weniger Geld im Portemonnaie. Um diesen Effekt auszugleichen, wurde der Einkommensteuertarif für 2019, 2020 und 2021 entsprechend abgesenkt.

Soli fällt weg – außer bei Spitzeneinkommen

Seit dem 1. Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahler:innen – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 154.000 Euro keinen Soli mehr zahlen.

Das verschafft vielen Menschen mehr finanzielle Spielräume. Nur auf die oberen 3,5 Prozent der Spitzeneinkommen fällt der Soli weiter in voller Höhe an. Das ist gerecht.

Halbe-halbe bei Kassenbeiträgen

Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber:innen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlastet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen. Bei Rentner:innen wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent gesenkt worden. Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf weniger als 160 Euro gesunken.

Unterstützung für Familien

Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Familien bekommen seit dem 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.

Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu. Für sie wurde der sogenannte Entlastungsbetrag zunächst befristet bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde diese Befristung aufgehoben, sodass die Erhöhung dauerhaft gilt. Auch das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Kinder von Alleinerziehenden unterstützen wir außerdem mit einem Unterhaltsvorschuss. Dieser ist im Januar 2021 um neun bis 16 Euro monatlich gestiegen. Im Mai 2021 haben Familien einen weiteren Corona-Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind erhalten.

Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können behinderungsbedingte Kosten bei der Steuererklärung in Form von pauschalen Beträgen geltend machen. Die Höhe dieser Pauschbeträge ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Zum 1. Januar 2021 wurden die Behinderten-Pauschbeträge auf allen Stufen verdoppelt, und die Systematik wurde aktualisiert. So erhöhte sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Außerdem wird ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt und es werden die Pflege-Pauschbeträge verbessert.

Entlastung von Geringverdienenden

Besondere Unterstützung erhalten Geringverdienende: Wer monatlich zwischen 450 und 1.300 Euro brutto verdient, zahlt seit Juli 2019 verringerte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung. Anders als bisher gibt es trotz geringerem Rentenbeitrag den vollen Rentenanspruch. Menschen im Midijob mit 850 Euro im Monat bleiben allein durch diese Maßnahme mindestens 270 Euro mehr pro Jahr.