Die Koalition will die Auszahlung von Renten ehemaliger Ghetto-Arbeiter deutlich verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Freitag in den Bundestag eingebracht.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) (Drs. 18/1308) regelt die Anerkennung von Beitragszeiten für eine im Ghetto geleistete Arbeit von NS-Verfolgten.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Betroffene ihre Rente rückwirkend vom 1. Juli 1997 an beziehen können. In der Vergangenheit wurden einige Anträge aufgrund einer engen Rechtsauslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) abgelehnt oder erst nach einem längeren Überprüfungsverfahren genehmigt. Nachdem der BGH seine Rechtsaufassung im Jahr 2009 geändert hat, wurden viele der bislang abgelehnten Anträge positiv beschieden. Allerdings konnten diese Renten wegen der vierjährigen gesetzlichen Rückwirkungsfrist erst zu einem späteren Rentenbeginn ausgezahlt werden. Zwar wurden zum Ausgleich für den späteren Rentenbeginn Rentenzuschläge geleistet, jedoch empfanden viele Betroffene diese Regelung als großes Unrecht.
Die gesetzliche Rückwirkungsfrist von vier Jahren soll nun für das ZRBG nicht mehr angewandt werden. Die rund 40.000 Betroffenen, die ihre Renten neu berechnen lassen können, sollen über die möglichen Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf ihre individuellen Rentenansprüche informiert werden.