Viele Kommunen stoßen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Deshalb unterstützt der Bund die Länder, Städte und Gemeinden finanziell: Seit 2016 beteiligt er sich mit einer festen Pauschale pro Asylsuchendenr an den Kosten für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.
Länder und Kommunen stärker finanziell entlasten:
Soforthilfe: Der Bund verdoppelt 2015 seine Hilfe für Länder und Kommunen auf 2 Milliarden Euro.
Dauerhafte Kostenbeteiligung: Von 2016 an zahlt der Bund den Ländern eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus.
Weitere Entlastung: Zusätzlich stellt der Bund 350 Millionen Euro für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Verfügung.
Mehr Unterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen:
Mietzinsfreie Liegenschaften: Der Bund überlässt bundeseigene Immobilien und Grundstücke mietzinsfrei und übernimmt außerdem die Kosten für deren Ertüchtigung als Flüchtlingsunterkünfte.
Kapazitäten Erstaufnahme: Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, weitere 150.000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Ergänzend dazu stellt der Bund zusätzlich 40.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren bereit.
Baurechtliche Erleichterung: Um ausreichend Unterkünfte bereitzustellen, wurden weitere Erleichterungen im Bauplanungsrechtrecht umgesetzt. Für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte gelten außerdem eine auf drei Jahre befristete Erleichterung bei den energetischen Anforderungen im Rahmen von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Gesundheitsversorgung und Unterbringung verbessern:
Gesundheitskarte: Um den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren, können Gesundheitskosten nun durch gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden. Zudem kann an Asylsuchende eine Gesundheitskarte ausgehändigt werden. Die Finanzierung wird durch die öffentliche Hand getragen und erfolgt weiterhin im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Impfschutz: Um Impflücken zu schließen und Krankheitsausbrücke in Gemeinschaftsunterkünfte zu verhindern, werden Asylbewerbern rechtzeitig und regelmäßig Schutzimpfungen angeboten.
Behandlung von Traumata: Zur besseren psychotherapeutischen Behandlung werden geeignete Ärzte oder Psychotherapeuten, die über keine Kassenzulassung verfügen, zur Behandlung traumatisierter Asylbewerber zugelassen.
Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge besser unterbringen: Die Koalition will die Situation von besonders schutzbedürftigen Personen wie Schwangeren in den Flüchtlingsunterkünften verbessern. Dazu hat sie ein KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von bis zu 200 Millionen Euro zur Schaffung und zum Umbau von Flüchtlingsunterkünften und somit für den Schutz für Frauen und Kinder aufgelegt. Außerdem gibt es ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot für das Personal von Flüchtlingsunterkünften in Kooperation mit UNICEF (Schulungen und
Beratung zu „Child Friendly Spaces“) sowie eine Stärkung der Angebote der Folteropferzentren mit Fokus auf Gewalt gegen Frauen.
Polizeiliche Führungszeugnisse für Sicherheitskräfte und Mitarbeiter in Flüchtlingsheimen: Die Regelungen für Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften werden strenger gefasst. Beschäftigte und regelmäßig ehrenamtlich tätige Personen, die in Kontakt zu Minderjährigen stehen, dürfen nicht wegen Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt sein. Zudem wurde eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses eingeführt.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreuen:
Bundesweite Koordinierung: Vom 1. November an wird die Verteilung unbegleiteter Minderjähriger bundesweit koordiniert. Bisher waren Großstädte sowie einzelne Kommunen besonders stark beansprucht. Zudem gilt ab sofort eine bundesweite Aufnahmepflicht für minderjährige unbegleitete Asylsuchende.
Servicenetzwerk: Um die gesellschaftliche Teilhabe junger Flüchtlinge zu fördern, hat der Bund das Programm „Willkommen bei Freunden“ gestartet. Das Programm unterstützt Projekte und Initiativen, um vor Ort ein gutes Kontakt- und Servicenetzwerk für junge Flüchtlinge zu schaffen.