Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die steuerliche Gleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vorsieht (Drs. 18/1306). Sie erfüllt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013 – und eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften war zum Ende der letzten Legislaturperiode zunächst nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Mit dem nun eingebrachten Gesetzentwurf, sollen nun weitere steuerliche Regelungen an die Rechtsprechung des Gerichts angepasst werden.

Konkret werden die Abgabenordnung, das Bundeskindergeldgesetz, das Eigenheimzulagengesetz, das Wohnungsbau-Prämiengesetz und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geändert. Auf diese Weise soll die vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen gewährleistet werden.