Krankenhausreform wird nachjustiert

Mit dem Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform wird die Krankenhausreform gezielt weiterentwickelt, ohne die ursprünglichen Ziele zu verwässern. Verlängerte Übergangsfristen und eine angepasste Einführung der Vorhaltevergütung sorgen dafür, dass Krankenhäuser die Reform praktikabel umsetzen können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Der Transformationsfonds wird aus Bundesmitteln gespeist und entlastet damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem schafft das Gesetz klare und verantwortungsvolle Regeln für Ausnahmen und Kooperationen, insbesondere im ländlichen Raum.

Arbeiten im Ruhestand soll sich mehr lohnen

Mit der Aktivrente stärken wir die finanziellen Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Begünstigt sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters sein.

Novelle des Energiewirtschaftsrechts

Die EnWG-Novelle ist ein zentraler Schritt, um die Energieversorgung in Deutschland an die Anforderungen der Energiewende anzupassen. Sie schafft die Grundlage für einen effizienteren und beschleunigten Ausbau der Stromnetze und stärkt die Integration erneuerbarer Energien in das bestehende System. Damit leistet die Novelle einen entscheidenden Beitrag zu einer sicheren, klimafreundlichen und zukunftsorientierten Energieversorgung.