Das geplante Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll es Kriminellen erschweren, ihr schmutziges Geld in Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen dann auch terroristische Straftaten finanziert. Die Vorlage von Olaf Scholz verpflichtet mehr Berufsgruppen als bisher, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden und Vorsorge zu betreiben.
Das neue Gesetz verschärft die Meldepflicht für Notare: Sie müssen künftig in mehr Fällen als bislang die Behörden informieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Diese Meldung muss bei der Anti-Geldwäsche-Stelle FIU eingereicht werden. Die FIU soll zudem einen besseren Zugriff auf die Daten anderer Ermittlungsbehörden erhalten. Denn der Immobiliensektor ist besonders anfällig für Geldwäsche.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass das so genannte Transparenzregister für die Öffentlichkeit einsehbar wird. Bislang hatte nur ein beschränkter Personenkreis Zugang zu dem Register, das Auskunft darüber gibt, wer hinter einem Unternehmen als Käufer steckt – etwa bei einem Immobiliengeschäft.
Zu mehr Transparenz verpflichtet werden künftig auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser. Das Gesetz verpflichtet die Händler, künftig bereits ab einem Handelswert von 2000 Euro bei Verdacht auf Geldwäsche Meldung zu erstatten. Bislang lag die Schwelle bei 10.000 Euro.
Im Finanzsektor sollen künftig auch Anbieter von elektronischen Geldbörsen, in denen Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins verwahrt werden, zum Vorgehen gegen Geldwäsche verpflichtet werden.
Das Gleiche gilt für Kunstvermittler und Kunstlagerstätten ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro und für Immobilienmakler bei Mietverträgen mit einer Monatsmiete von mindestens 10.000 Euro.
Mit dem neuen Gesetz wird eine Einigung auf EU-Ebene umgesetzt. Schwere Finanzstraftaten sind nur international wirksam zu bekämpfen.
Steuerschlupfloch der Share Deals schließen
Ein weiteres geplantes Gesetz soll die so genannten Share Deals eindämmen. Share Deals sind eine missbräuchliche Praxis zur Steuervermeidung durch – meist finanzstarke – Unternehmen. Nun wir dieses Steuerschlupfloch geschlossen.
Worum es genau geht: Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Finanzstarke Unternehmen nutzen hingegen in immer größerem Umfang Share Deals, um die Steuer zu umgehen. Im Kern werden bei diesem Geschäft nicht Grundstücke erworben, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die die Grundstücke hält. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, diese Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht zu beenden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung nun handelt.
„Es kann nicht sein, dass der Grundstückskauf privater Käufer zum Hausbau grunderwerbsteuerpflichtig ist, der Kauf ganzer Straßenzüge durch eigens gegründete Gesellschaften hingegen nicht“, sagen Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher, und Cansel Kiziltepe, stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
Finanzstarke Unternehmen umgehen auf diese Weise bei großen Immobilientransaktionen ihre Grunderwerbsteuerpflicht. Die Einnahmeverluste für die Länder bei der Grunderwerbsteuer durch Share Deals werden auf bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr geschätzt. Bernhard Daldrup: „Es wird höchste Zeit, dieses Steuerschlupfloch zu stopfen. Die zusätzlichen Einnahmen erhalten die Länder, die dann mehr Spielräume hätten, die Grunderwerbsteuer wieder zu senken.
Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Share Deals müssen deutlich unattraktiver werden. Cansel Kiziltepe betont: „Wir begrüßen darum ausdrücklich, dass das Bundeskabinett jetzt den von Olaf Scholz gemeinsam mit den Ländern entwickelten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Wir werden den Gesetzentwurf prüfen. Wir wollen wirkungsvolle Regelungen zur Einschränkung von Share Deals durchsetzen.“