Die Ausbildungsunterstützung erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.
Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen unter anderem auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiterentwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.
Für die beteiligten bewaffneten Streitkräfte ergeben sich folgende Aufgaben:
- Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt Raum Erbil.
- Übernahme der Koordinierungsverantwortung von militärischer Ausbildung im Nord-irak für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte, zeitlich begrenzt und in Rotation mit internationalen Partnern.
- Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber der irakischen Regierung, der Regierung der Region Kurdistan-Irak, den irakischen Streitkräften sowie den Sicherheitskräften der Regierung der Region Kurdistan-Irak und Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS.
- Beratende Unterstützung internationaler Partner in Ausbildungszentren im Raum Erbil und Nordirak. Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak.
- Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte.