Das grundsätzliche Ziel, einheitliche und hohe Datenschutzrichtlinien zu bestimmen, findet fraktionsweit breite Unterstützung. In einem Antrag (Drs. 17/13251) bekräftigt die SPD-Fraktion jedoch, dass grundlegende Überarbeitungen vor der Verabschiedung im Bundestag notwendig sind.

Allen voran sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Schutz der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren nicht auf das niedrigste Niveau abgesenkt wird. Stattdessen sollen Mindeststandards einen möglichst hohen Datenschutz gewährleisten.

Der Entwurf der Richtlinie sieht unter anderem Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen vor. Grundsätzlich befürwortet die SPD-Fraktion diesen Vorschlag, allerdings werden die Rechte der Betroffenen durch sehr weitreichende Ausnahmen wieder erheblich eingeschränkt. Zudem sollen EU-Mitgliedstaaten nationale Regelungen treffen dürfen, die datenschutzfreundlicher als die EU-Richtlinie sind. Außerdem ist die Datenübermittlung an Drittländer einzugrenzen.

Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen der Übermittlungsvorschriften in Drittländer oder an internationale Organisationen lassen nahezu jede Übermittlung zu. Einzelne Regelungen, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, den Schutz der privaten Lebensgestaltung einzuschränken, müssen gestrichen werden. Schließlich dürfen nationale Grenzen des Datenaustauschs zwischen Nachrichtendiensten und Polizei nicht aufgeweicht werden.

Lina Beling