Um spürbare Verbesserungen durchzusetzen, wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Paragraf 7a A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die bessere Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der stark vertretenen Religionsgesellschaften in der Pflegebranche geregelt.
Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Arbeitsbedingungen, sodass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden.
Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechen-den Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (zum Beispiel Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.