Hebammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung ist für die SPD-Fraktion dementsprechend ein wichtiges Anliegen. Künftig werden angehende Hebammen in einem neuen dualen Studiengang mit hohem Praxisanteil ausgebildet.

Das duale Studium (verbindet praktische und akademische Anteile) soll mindestens sechs und höchstens acht Semester dauern und wird mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser Abschluss ist künftig Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.

Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung. Aufnehmen kann das Studium grundsätzlich jeder, der oder die eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat.

Auch darüber hinaus besteht Reformbedarf: Das ursprüngliche Hebammengesetz stammt aus den 1980er-Jahren und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Hebammenausbildung. Die Lehrpläne werden deshalb an die heutigen Bedürfnisse angepasst und sollen die Hebammen zudem in der Zusammenarbeit mit anderem medizinischen Fachpersonal stärken.

Mit dieser Ausbildungsreform wird zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Das Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Hebammen werden künftig in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Das wird die Hebammenausbildung moderner und attraktiver gestalten.