Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern ab dem Stichtag 1. Januar 2002 für verfassungswidrig erklärt. Diese Einheitswerte führen heute zu großen Ungerechtigkeiten bei der Bemessung der Grundsteuer. Achim Post, SPD-Fraktionsvize, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher, kündigen an: "Wir werden das Urteil gründlich analysieren. Entscheidend ist, dass das Verfassungsgericht nicht die Steuer selbst, sondern lediglich ihre derzeitige Berechnungsbasis verworfen hat."
Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU zentrale Grundprinzipien für die Reform der Grundsteuer verabredet. Für die SPD-Bundestagsfraktion besteht das wichtigste Ziel darin, die Grundsteuer mit ihrem Aufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro im Jahr als verlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden zu sichern.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass bis Ende 2019 ein neues Gesetz verabschiedet sein muss; die Neuregelung muss spätestens ab 2025 greifen. Achim Post sagt: "Durch die Vorarbeit des Bundesrates sind wir zuversichtlich, in diesem Rahmen eine fundierte Reform umsetzen zu können, die die bestehenden Ungerechtigkeiten abstellt und das Aufkommen für die Kommunen erhält. Wir begrüßen, dass das Verfassungsgericht die Bundeskompetenz für die Grundsteuer nicht in Frage gestellt hat."
Die SPD-Fraktion wird nun gemeinsam mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) , dem Koalitionspartner und den Bundesländern zügig einen tragfähigen Reformvorschlag ausarbeiten. Durch das Urteil, so Bernhard Daldrup, werde sich nun auch die CSU bewegen müssen, die sich in Sachen Reform bisher quer gestellt hatte. "Untätigkeit können wir uns nicht weiter leisten. Ein Wegfall der Grundsteuer würde die kommunale Daseinsvorsorge bedrohen und das bundesstaatliche Finanzierungssystem insgesamt in große Schwierigkeiten bringen.“