Durch finanzielle und auch strukturelle Maßnahmen versucht der Bund seit Jahren, die Länder zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrem Antrag, diese kommunalfreundliche Politik fortzusetzen und auszuweiten. Ziel ist es dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Kommunen zu schaffen.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, warnt: „Der Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung ist gefährdet“. Einerseits sie das der Fall durch die schlechte finanzielle Lage der Kommunen und andererseits durch die zunehmenden Globalisierung.

Es ist nun wichtig, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel des Bundes auch wirklich bei den Kommunen ankommen. Dieser Appell richtet sich vor allem an die Bundesländer.

Außerdem soll die bereits zugesagte, dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme und deren Versorgung schnellstmöglich umgesetzt werden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann plädiert für eine „dynamische“ Mitfinanzierung durch den Bund.

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen

Wie sich bei der Erstversorgung der Geflüchteten gezeigt hat, kann eine engagierte Zivilgesellschaft in Ausnahmesituationen die Funktionen des Staates kurzzeitig übernehmen. Darum sprechen sich SPD und CDU/CSU in ihrem Papier für eine größere Wertschätzung des Ehrrenamtes aus. Zukünftig soll das Engagement keine sozial-rechtlichen Nachteile mit sich ziehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen geschaffen werden

Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist sicherzustellen, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht. Dazu gehört auf Länderseite auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern darf nicht zulasten der Kommunen erfolgen.

Kommunen sollen zukünftig von der Digitalisierung profitieren. Darum fordern die Koalitionsfraktionen in dem Antrag die Umsetzung des E-Government-Gesetzes sowie dessen Unterstützung durch rechtliche Rahmenbedingungen.

Gleichzeitig soll der Breitbandausbau auf dem Land weiterhin konsequent verfolgt und durch zielgerichtete finanzielle Förderung von Bund und Ländern bald Realität werden.

Ebenso soll das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend weiterentwickelt werden, dass die Energiewende auch für die Kommunen umsetzbar wird. Hierzu soll der Bund für einen rechtssicheren Rahmen sorgen.

Zudem bestätigt der Antrag die klare Erwartung, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, damit das Bundesteilhabegesetz am 1.1.2017 in Kraft treten kann.

Alexander Linden / Marco Werner