Steuergerechtigkeit bedeutet, dass starke Schultern mehr tragen als schwache. Dieses Prinzip muss auch für die Besteuerung ausländischer Vermögen und Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger gelten. Dafür setzt sich die SPD-Fraktion seit vielen Jahren mit Vehemenz ein. Vergangene Woche haben 50 Staaten nun endlich einen automatischen Informationsaus-tausch in Steuersachen vereinbart, der im September 2017 starten soll. In der Konsequenz bedeutet das: Vermögen und Erträge lassen sich dann nicht mehr auf anonymen Nummern-konten im Ausland verstecken. Damit sind die Zeiten passé, in denen das Bankgeheimnis Steuerflüchtlinge vor Strafverfolgung geschützt hat.

Am Donnerstagmorgen diskutierte der Bundestag im Rahmen einer Debatte über die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auch darüber. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte: „Vermögen werden heutzutage elektronisch hin- und hergeschoben“. Deshalb reichten bisherige bilaterale Abkommen zwischen den Staaten nicht mehr aus. „Wir brauchen einen internationalen Ordnungsrahmen“, so Schäuble.

Carsten Schneider, SPD-Fraktionsvize und Finanzexperte, sprach in der Debatte über den verbesserten Informationsaustausch zwischen den Ländern von „einem großen Schritt, den ich mir so noch vor ein paar Jahren nicht hätte vorstellen können.“ Viele Reiche hätten es als Sport betrachtet, ihr Vermögen in Steueroasen zu schaffen und dort anzulegen. Aber: „Hier Geld zu verdienen, ohne einen Cent Steuern darauf zu zahlen, ist asoziales Verhalten.“ Die Finanzierung dieses Staates müsse fair sein, das habe für Sozialdemokraten immer im Mittelpunkt gestanden.

Rede vom stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Schneider in der Debatte

Abgeltungsteuer später angehen

Schneider verwies auch darauf, dass es die SPD war, die 2012 im Bundesrat das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz gestoppt habe. Andernfalls hätten die deutschen Steuer-pflichtigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz – wie ein bekannter Sportmanager – dauerhaft anonym bleiben können. Schneider: „Gewinne müssen dort besteuert werden, wo sie auch entstehen!“

Schneider nahm auch Stellung zu den Forderungen einiger Sozialdemokraten, im Zuge des automatischen Informationsaustausches die Abgeltungsteuer abzuschaffen. „Das werden wir angehen, wenn der Datenaustausch funktioniert.“ Aus Sicht vieler SPD-Abgeordneten ist die Abgeltungsteuer nicht mehr nötig – sobald das automatische Meldesystem von Auslandskonten an die Heimatländer eingeführt ist. Kapitalerträge sollten dann statt mit 25 Prozent wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent belastet werden.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Lothar Binding lobte die Unterzeichnerstaaten des gemeinsamen Abkommens und den Finanzminister, der Datenaustausch sei international gut verhandelt. Binding erläuterte die technischen Details, etwa zu Meldestandards und internationalem Recht.

Rede des finanzpolitischen Sprechers, Lothar Binding, in der Debatte

 

Gesetzentwurf auf Initiative der Länder

Tatsache ist: Steuerhinterziehung untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, schwächt die Handlungsfähigkeit des Staates und gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Deshalb hat die Bundesregierung, auf Initiative der Länderfinanzminister (vom 9. Mai 2014), einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag in 1. Lesung beraten wurde (Drs. 18/3018). Sein Titel lautet „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“. Im Klartext: Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige bleibt zwar erhalten, seine Regeln werden aber verschärft.

Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige straffrei bleibt, soll von 50.000 Euro/Tat auf 25.000 Euro/Tat abgesenkt werden. Der bei höheren Hinterziehungen zur Vermeidung einer Strafverfolgung zu zahlende Geldbetrag soll auf zehn Prozent der hinterzogenen Steuer verdoppelt und abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden (15 Prozent ab 100.000 Euro, 20 Prozent ab 1 Million Euro). Die Zahlung der Hinterziehungszinsen soll künftig Voraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige werden. Auch sollen bestimmte nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch länger zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden können.

Der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz sagte, die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige bedeutete mehr Steuergerechtigkeit. Bund und Länder hätten an einem Strang gezogen. Er verwies darauf, dass es durch die Ankündigung des Vorhabens 2014 bis jetzt rund 32.000 Selbstanzeigen bei hinterzogenen Steuern gegeben habe – „ein toller Erfolg“, so Schwarz.

Da Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Alexander Linden