Genossenschaften haben ein hohes Potential für gemeinschaftliche Existenzgründungen. Es gibt viele Betätigungsfelder für Genossenschaften im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich. Für Freiberufler und für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist die Genossenschaft ebenfalls eine geeignete Rechtsform. Die genossenschaftliche Idee der Selbsthilfe könnte schließlich für bürgerschaftliches Engagement, das mit wirtschaftlicher Be- tätigung verbunden ist, ideal umgesetzt werden. Dieses Potenzial wird in Deutschland bei Weitem nicht ausgeschöpft, seit vielen Jahren werden nur wenige Genossenschaften gegründet. Die geringe Attraktivität der Rechtsform Genossenschaft für Gründungsinitiativen hat Ursachen: Die Genossenschaft hat vergleichsweise hohe Rechtsformkosten und ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

In einem Antrag mit dem Titel „Genossenschaftsgründungen erleichtern, Wohnungsgenossenschaften stärken, bewährtes Prüfsystem erhalten“ (Drs. 17/9976) verlangt die SPD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung, Kleinstgenossenschaften im Genossenschaftsgesetz einzuführen. Für sie soll die Rechnungslegung sowie die Pflichtprüfung vereinfacht werden. Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sind bei Privatinsolvenz vor dem Wohnungsverlust zu schützen. Bei Wirtschafts- und Arbeitsförderprogrammen dürfen Genossenschaften nicht schlechter behandelt werden als Kapitalgesellschaften. Genossenschaften sollen zur Führung des Betriebs Kredite ihrer Mitglieder aufnehmen dürfen. Ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau für genossenschaftliche Kultur- und Kreativunternehmer ist zu prüfen.