Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft hierbleiben, sollten ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Vielfach scheitert ihre Arbeitsaufnahme jedoch an fehlenden Deutschkenntnissen.

Am Donnerstag haben die Abgeordneten des Bundestages deshalb erstmals über das geplante Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz diskutiert (Drs. 19/10053). Mit dem Gesetz sollen die Zugänge zur Förderung von Spracherwerb und Ausbildung verbessert werden, damit Personen, die absehbar längere Zeit in Deutschland bleiben werden, schneller arbeiten können:

Konkret geht es um den Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung für Geduldete (also abgelehnte Asylbewerber) nach sechs Monaten und für Gestattete (also Personen, bei denen das Asylverfahren noch läuft) grundsätzlich nach neun Monaten. Bisher können nur Gestattete mit guter Bleibeperspektive an der Sprachförderung des Bundes teilnehmen, alle anderen Gestatteten erhalten keine Sprachförderung. Auch Geduldete haben bisher faktisch keinen Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen.

Zudem soll der Zugang zur Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer erweitert werden, damit Geflüchtete, aber auch Menschen aus EU-Staaten die notwendige Unterstützung zu einem Ausbildungsabschluss erhalten. Zukünftig wird die Ausbildungsförderung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Vielfach scheitert die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten an fehlenden Deutschkenntnissen und weiterer Unterstützung während der Ausbildung. Das will die Koalition ändern und die Zugänge zu Deutschkursen und Ausbildungsförderung öffnen.