Am Donnerstagabend hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (TK-Endgerätegesetz) beschlossen (Drs. 18/6280). Mit dem Gesetzentwurf wird entsprechend dem Koalitionsvertrag sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft den Router ihres Telefonanschlusses frei wählen können.

Bislang lassen viele Netzbetreiber an ihrem Breitbandanschluss nur vorgegebene Geräte zu, der Router wird als Teil des Netzanschlusses betrachtet. Dieser „Routerzwang“ ist jedoch nicht mit den EU-rechtlichen Vorgaben für einen liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar. Ziel ist vielmehr die Gewährleistung eines freien Marktes für Telekommunikationsendgeräte in der EU.

Das Gesetz enthält dazu Änderungen des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zukünftig müssen die Netzbetreiber den Netzabschlusspunkt passiv gestalten, damit der Kunde dort ein Endgerät seiner Wahl anschließen kann. Dafür erhält er vom TK-Anbieter die erforderlichen Schnittstelleninformationen.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Klaus Barthel, zuständiger Berichterstatter, betonen: „Mit dem Gesetz setzen wir eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Die Abschaffung des Routerzwangs ist von Verbraucherinnen und Verbrauchern aber auch großen Teilen der Wirtschaft immer wieder gefordert worden. Der nun bevorstehende Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Digitalen Agenda.“

Im Gesetzgebungsverfahren hatte der Bundesrat aufgrund der Einwände von Netzbetreibern Prüfbitten gestellt. Die Bundesregierung hat darauf im Rahmen der Gegenäußerung geantwortet. Auch die SPD-Fraktion hatte sich im Rahmen eines Fachgesprächs noch einmal mit den unterschiedlichen Positionen zum TK-Endgerätegesetz befasst.