Der Bundestag hat am Donnerstag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition zur Bekämpfung des Menschenhandels beraten (Drs. 18/4613). Mit dem Vorhaben soll eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Strafbarkeit des Menschenhandels erweitert werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass mit dem geplanten Gesetz vor allem Frauen und Kinder besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden können. Eine reine Umsetzung der EU-Richtlinie wäre dafür nicht ausreichend gewesen, betont der zuständige Berichterstatter Matthias Bartke. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Regierungsentwurf ergänzt und präzisiert.

Folgende Änderungen sollen mit dem neuen Gesetz kommen:

  • Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Künftig macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen wird.
  • Bisher war zudem der Strafrichter bzw. die Strafrichterin zum Tatnachweis des Menschenhandels allzu oft auf eine Aussage des Opfers angewiesen, die diese häufig aus Furcht vor Gewalt und Vergeltung verweigerte. Das geplante neue Gesetz sieht vor, dass künftig nicht mehr im Mittelpunkt steht, ob der Täter bzw. die Täterin das Opfer zur Aufnahme oder Fortsetzung der ausbeuterischen Tätigkeit gebracht hat. Strafbar macht sich auch, wer die Zwangslage des Opfers erkennt und diese Gelegenheit zur Ausbeutung des Opfers nutzt.
  • Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Strafgesetze zur Bekämpfung der Zwangsarbeit zu verschärfen.

Mit diesen Erweiterungen löst die Koalition ihre Koalitionsvereinbarungen ein, erklärt Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. „Und das ist gut für den Kampf gegen Menschenhandel und gegen Zwangsprostitution“, so Lange. 

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Deutsche Bundestag hat erstmalig über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Richtlinien „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels“ beraten. Künftig werden weitere Formen des Menschenhandels strafbar sein. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag mit weitergehenden Regelungen vorgelegt, um vor allem Frauen und Kinder noch besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen. ​