Das Strafgesetzbuch sieht für den Wohnungseinbruchdiebstahl bislang eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Ziel eines neuen Gesetzentwurfs der Koalition ist es, den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung gesondert und mit verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren unter Strafe zu stellen (Drs. 18/12359).
Weitere Absicht ist, dass der minder schwere Fall für den Wohnungseinbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung entfällt. Mit der Neuregelung kann der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen gewertet werden, sondern gilt in jedem Fall als Verbrechen.
Um die Ermittlungsbehörden zu stärken, sieht der Gesetzentwurf vor, den Katalog des Paragrafen 100g Absatz 2 der Strafprozessordnung zu erweitern, so dass ihnen auch auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten zur Verfügung stehen. Das bedeutet die Ermöglichung einer rückwirkenden Funkzellenabfrage und soll insbesondere die Fahndung nach Einbrechern und Einbrecherbanden erleichtern.
Klare Botschaft des Staates
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagt: „Ich will, dass Menschen sich in ihrer eigenen Wohnung sicher fühlen können. Einbrecher müssen ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen. Verfahren können nicht mehr so einfach eingestellt werden. Und die Ermittlungsmethoden werden verbessert. Das ist eine klare Botschaft des Staates: Einbrecher werden mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.
Jetzt kommt es darauf an, durch noch intensiveren Polizeieinsatz möglichst viele Einbrecher hinter Gitter zu bringen.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass es einen Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen gibt. Das ist ein Erfolg von Bauministerin Barbara Hendricks. Wenn die Eigentümer von Wohnungen oder Häuser in besseren Einbruchschutz investieren, erhalten sie dafür einen Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Weil Einbrecher vom Einbruchsversuch ablassen, wenn sie nicht schnell in die Wohnung gelangen, sind etwa bruchsichere Fenster oder stabile Schlösser der beste Schutz vor Einbrüchen. Uns geht es jetzt darum, dass davon auch Mieterinnen und Mieter profitieren und sich auch kleinere Investitionen in den Einbruchschutz lohnen.
Deshalb haben wir die Mindestinvestitionssumme auf 500 Euro abgesenkt und erhöhen den Zuschuss von zehn auf 20 Prozent der Investitionssumme. Sollten dafür mehr Mittel im Förderprogramm erforderlich sein, unterstützen wir Bauministerin Hendricks ausdrücklich.“