Transparente und einheitliche Regeln

Um die Gesundheit zu schützen, das Ansteckungsrisiko zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben die Bundesregierung und die Länder seit März 2020 immer wieder Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten beschlossen – etwa Regeln für private Treffen, Ausgangsbeschränkungen, Abstandsgebote, die Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, den Anstieg der Neuinfektionen im Frühjahr 2020 und im Winter 2020/21 zurückzudrängen.

Da die Maßnahmen teilweise erheblich in Freiheitsrechte eingreifen, haben wir im Herbst 2020 durchgesetzt, dass die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Landesregierungen gesetzlich präzisiert wurden. Statt der bisherigen Generalklausel gelten nun klarere und engere Regeln, welche Grundrechte unter welchen Voraussetzungen wie lange per Verordnung eingeschränkt werden dürfen. Soziale und wirtschaftliche Folgen müssen berücksichtigt werden. Für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Ausgangssperren, ein Verbot von Gottesdiensten und Besuchsverboten in Alters- und Pflegeheimen haben wir besonders hohe Hürden geschaffen und den Grundsatz festgeschrieben, dass kein Mensch sozial isoliert werden darf. Alle Maßnahmen müssen auf vier Wochen befristet und sie müssen begründet werden.

Als im Frühjahr 2021 die dritte Welle auf uns zukam, haben wir die gesetzlichen Vorgaben weiter präzisiert und eine bis Ende Juni 2021 befristete, bundeseinheitliche „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz verankert. Sie greift, wenn in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:innen liegt. Dann gelten die bundesgesetzlichen Vorgaben, etwa für private Zusammenkünfte, Ladenschließungen oder Schulen. Damit haben wir sichergestellt, dass bundeseinheitliche und rechtsichere Regeln gelten für steigende Infektionszahlen wie für anschließende Öffnungsschritte, die für alle verständlich und transparent sind.

Um einen wirksamen Arbeitsschutz zu gewährleisten, haben wir Arbeitgeber:innen verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte festzulegen und umzusetzen. Auch als Beitrag zur Bekämpfung der dritten Welle wurden Arbeitgeber:innen zudem verpflichtet, wo möglich Homeoffice anzubieten. Wo Präsenz unabdingbar ist, müssen sie allen Beschäftigten pro Woche mindestens zwei Schnell- oder Selbsttests anbieten.

Sobald von einer Person keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, entfällt ein wesentlicher Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung von Grundrechten. Deshalb war es verfassungsrechtlich geboten, für Geimpfte und Genesene Ausnahmen vor allem von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Quarantänepflichten zu beschließen. Dies hat die Bundesregierung im April 2021 in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt, die mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates beschlossen wurde. Sie stellt auch klar, dass Geimpften und Genesenen die gleichen Rechte eingeräumt werden müssen wie Getesteten.

Impfen und testen

Zwei Faktoren verändern das Pandemiegeschehen seit diesem Jahr zunehmend: die immer größere Menge an Impfstoff und die breite Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests.

Impfen ist der Schlüssel zur dauerhaften Überwindung der Pandemie. Die Koalition hat deshalb frühzeitig die internationale Impfstoffinitiative CEPI sowie deutsche Impfstoffentwicklungen und mit insgesamt 230 Millionen Euro gefördert. Um bei neuen Erregern in Zukunft noch schneller reagieren zu können, haben wir bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung und zum Aufbau von Produktionskapazitäten aufgestockt und fördern neue Initiativen und Forschungsnetzwerke – insbesondere zu gefährlichen Viren. Hierfür sind insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung fördert außerdem die Entwicklung wirksamer Medikamente gegen Covid-19 mit 300 Millionen Euro.

Inzwischen sind mehrere Impfstoffe zugelassen. Die Zahl der Impfungen ist im Frühjahr 2021 deutlich angestiegen. Mitte Juni waren bereits mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft. Dadurch ergibt sich die klare Perspektive, die Pandemie zumindest in Deutschland endlich zu beherrschen. Es bleibt aber eine globale Aufgabe, auch den ärmeren Ländern ausreichende Mengen an Impfstoff verfügbar zu machen.

Bis allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schüler:innen wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für alle Bürger:innen. Inzwischen gibt es deutschlandweit mehr als 15.000 Testzentren. Die dritte Säule bilden die Tests in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmer:innen nötig ist. Wir haben dafür gesorgt, dass Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigen, deren Präsenz im Betrieb notwendig ist, mindestens zwei Tests pro Woche anbieten müssen.

Infektionsschutz durch leistungsfähige Gesundheitsämter

Wir stärken die Gesundheitsämter vor Ort. Sie sind es, die Infektionsketten nachvollziehen müssen, um die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen. Gemeinsam mit den Ländern haben wir einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaffung von 5000 neuen Stellen für Amtsärztinnen und Amtsärzte, andere Fachkräfte und Verwaltungspersonal. Außerdem wird die Software-Ausstattung verbessert.

Die Kapazitäten bei den PCR-Tests sind deutlich ausgebaut worden, auf annähernd 360.000 pro Tag. Mit der freiwilligen Corona-App können alle im Falle einer Infektion gefährdete Kontakte umgehend informieren, damit diese sich dann testen lassen können.

Der Bund hat zudem eine Milliarde Euro für die Schaffung einer nationalen Gesundheitsreserve bereitgestellt, um Schutzausrüstungen (wie zum Beispiel Masken und Schutzbekleidung) dauerhaft bereitzuhalten. Vorräte können nun auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder gelagert werden, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen.

Stärkung der Krankenhäuser

Gerade zu Beginn der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine gute medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist. Deshalb haben wir einen Schutzschirm für Krankenhäuser gespannt. Mit ihm werden höhere Kosten (z. B. für Schutzausrüstung) finanziert und es werden Erlösausfälle ausgeglichen, wenn Betten zur Behandlung von Corona-Patient:innen freigehalten werden. Zudem wurde die Anzahl der Intensivbetten massiv ausgebaut. Insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt bis Mitte Mai 2021 rund 14,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser ausgezahlt.

Außerdem haben wir ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, um die Kliniken bei notwendigen Investitionen zu unterstützen. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für eine moderne digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.

Unterstützung für Einrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen

Sehr rasch haben wir zu Beginn der Pandemie auch einen finanziellen Schutzschirm gespannt für Ärzt:innen, Therapeut:innen, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden bei pandemiebedingten Mehrkosten und Einnahmeausfällen unterstützt.

Mit dem sogenannten Pflege-Bonus haben wir für Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege die Möglichkeit geschaffen, im Jahr 2020 eine einmalige steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu erhalten. Länder und Arbeitgeber:innen konnten diesen Betrag auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Auch die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser konnten Pflegekräften und anderen Beschäftigten eine Prämie auszahlen.

Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung

Wir wollen, dass die gesundheitsbedingten Lasten der Corona-Pandemie gerecht finanziert werden. Dazu gehören stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne übermäßig steigende Krankenversicherungsbeiträge.

In der Koalition haben wir vereinbart, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent steigen sollen. Deshalb haben wir den zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2021 vor allem durch einen höheren Bundeszuschuss aus Steuermitteln und durch den Abbau von besonders hohen Rücklagen einzelner Kassen gedeckt. Im Jahr 2022 soll es keine Beitragssatzerhöhungen geben. Die fehlenden Mittel werden über einen zusätzlichen Bundeszuschuss finanziert.

Corona-Warn-App

Ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Pandemie ist die Corona-Warn-App. Wir haben darauf gedrängt, dass Deutschland eine technisch ausgereifte Corona-Warn-App mit dem höchstmöglichen Datenschutzstandard bereitstellt. Denn nur eine vertrauenswürdige, datenschutzkonforme und sichere App ist die zentrale Voraussetzung für ihre Akzeptanz und Nutzung durch die Bevölkerung. Wir werben intensiv für die Nutzung der Corona-Warn-App, denn sie ist ein wichtiges Werkzeug, Infektionsketten zu durchbrechen und so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es kommt darauf an, dass viele Bürger:innen die App aktiv nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Inzwischen ist die App mehrfach um neue Funktionen erweitert worden. So werden tagesaktuelle Corona-Fallzahlen und andere Statistiken angezeigt. Es gibt die Möglichkeit, ein Kontakttagebuch zu führen sowie Schnelltests und den digitalen Impfpass für Geimpfte und Genesene zu speichern.

 

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