In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, etwa bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.
Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, zum Beispiel bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.
Die Herausforderung, die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter 2015 und 2016 einhergeht, ist nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe. Darum haben die Bundesregierung und die Landesregierungen im September 2018 beschlossen, die Bundesunterstützung für die Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und sie einmalig um 435 Millionen Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.
Auch die Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte werden vollständig durch den Bund in Höhe von 1,8 Milliarden Euro finanziert.
Mehr für den sozialen Wohnungsbau
Zusätzlich dazu erhalten die Länder einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, der sich aus der Abrechnung der tatsächlichen Fallzahlen ergibt. die Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird 2019 fortgesetzt. Insgesamt kann so eine solidarische Verteilung der Integrationskosten bis Ende 2019 gewährleistet werden.
Da auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und zu wenig bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, stellt der Bund den Ländern auch hier-für weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung. Das in erster Lesung beratene Gesetz legt einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau von 2019 an fest. 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dadurch beläuft sich die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bis 2021 auf insgesamt 5 Milliarden Euro.
Zugunsten der Länder wird mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Aspekt der Umsatzsteuerverteilung neu geregelt. Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird Ende 2018 beendet, weil dieser vollständig getilgt sein wird. Zukünftig kommen den Ländern dadurch rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuererlös zu.