Beabsichtigt ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist. Ergänzend schafft der Bundestag eine noch günstigere Regelung für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr. Hier reicht ein vierjähriger Voraufenthalt.
Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, und ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Fraktion hat in den parlamentarischen Beratungen eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten. Arbeitgeber wissen demnach, dass ihr Auszubildender nicht abgeschoben wird, wenn sie einem Geduldeten oder einem Asylbewerber mit offenem Verfahrensausgang einen Ausbildungsvertrag geben. Der junge Asylbewerber oder Geduldete weiß, dass er die Ausbildung sicher beenden kann. Und für die Zeit danach gilt schon jetzt: Wer eine Ausbildung beendet, kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Opfer von Menschenhandel besser unterstützen
Auch für die so genannten Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Der Entwurf enthält Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel: Die Aufenthaltserlaubnis soll künftig erteilt werden. Zuvor war das nur eine Kann-Regelung, die im reinen Ermessen der Behörde stand. Statt auf sechs Monate soll sie künftig auf ein bis zwei Jahre befristet werden. Familiennachzug ist möglich. Es besteht ein erhöhter Ausweisungsschutz. Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels nach einem Strafverfahren besteht Anspruch auf einen Integrationskurs. Das alles verbessert die Situation der Opfer in erheblichem Umfang.
Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Außerdem sollen bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchsetzbar sein.
Rüdiger Veit, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt zu dem neuen Gesetz: „Endlich schaffen wir ein stichtagsunabhängiges Bleiberecht für langjährig Geduldete – ein Ziel, das wir seit Beginn der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz vor über einem Jahrzehnt kontinuierlich verfolgt haben.
Außerdem stellen wir klar, dass eine Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende ein Duldungsgrund sein kann. Wir schaffen Rechtssicherheit für junge Asylbewerber und Geduldete ebenso wie für ihre Arbeitgeber: Beide wissen, dass die Ausbildung sicher beendet werden kann.“