Mehr Geld für Kinder von Besserverdienenden

Schwarz-Gelb hat in der Familienpolitik wenig zu bieten. Das wundert uns nicht. Sind doch in der Großen Koalition neue Impulse wie das Elterngeld und der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins von der SPD-Bundestagsfraktion gekommen. Union und FDP plant nun eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes, die kaum noch Spielraum für Anderes lässt.

Das Kindergeld soll auf 184 Euro und die Kinderfreibeträge auf 7.008 Euro bereits ab 2010 erhöht werden. Dabei ist noch unklar, ob es auch eine Erhöhung des Kindergeldes für das dritte Kind und weitere Kinder gibt. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages führt bei hohen Einkommen zu einer Entlastung von rund 35 Euro, während die Kindergelderhöhung nur 20 Euro betragen soll. Eltern, die Grundsicherung bekommen, profitieren gar nicht. Damit wird die Schere zwischen besonders wohlhabenden und Familien mit geringem Einkommen größer. Alleinerziehende gehen bei der Anhebung der Kinderfreibeträge überwiegend leer aus.

“Zuhausebleib-Prämie” schadet Kindern

Ab 2013 will Schwarz-Gelb ein Betreuungsgeld von 150 Euro für die Familien einführen, die ihr Kind unter drei Jahren zu Hause betreuen und nicht in die Kita geben. Bereits in der Großen Koalition wollte die CSU dies gesetzlich festschreiben, was mit uns nicht zu machen war. Nun haben sich die Anhänger einer konservativen Familienpolitik durchgesetzt. Die FDP ist eingeknickt. Das Betreuungsgeld ist bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch katastrophal. Es wird gerade für Familien mit wenig Einkommen einen Anreiz bieten, ihre Kinder nicht in die Kita zu schicken. Hierdurch werden Bildungschancen vertan. Hinter der angeblichen „Wahlfreiheit“ zwischen Kita und der Betreuung zu Hause steckt der Versuch, Frauen länger vom Beruf fernzuhalten. Außerdem wird das Betreuungsgeld zur Folge haben, dass es zum Stillstand beim Ausbau von frühkindlicher Bildung kommt. Und das ist schlecht für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Chancen aller Kinder.

Kein Konzept gegen Kinderarmut, Unverbindlichkeit für Alleinerziehende

Die Bekämpfung von Kinderarmut wird lediglich als allgemeine Floskel im Koalitionsvertrag benannt. Auch hier ist Schwarz-Gelb ideenlos. Es gibt keine Aussagen zum Kinderzuschlag, der Familien mit niedrigem Einkommen aus dem aufstockenden Bezug von Arbeitslosengeld holt. Im Regierungsprogramm hatten CDU und CSU eine Verbesserung noch angekündigt. Auch für die wachsende Gruppe der Alleinerziehenden gibt es nur unverbindliche Aussagen.

Kinderbetreuung darf nicht privatisiert werden

Es fehlen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität unter Beteiligung des Bundes und zur schrittweisen Beitragsfreiheit von Kitas. Beides hatten CDU/CSU vor der Wahl aber angekündigt. Die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Ausweitung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Ganztagsplatz spielt im Koalitionsvertrag keine Rolle. Außerdem lässt die erwähnte Trägervielfalt beim Ausbau der Kinderbetreuung vermuten, dass Schwarz-Gelb die frühkindliche Bildung und Betreuung für Privatisierung und Kommerzialisierung öffnen will. Dies hatte die Union bereits in der Großen Koalition vor. Und wir haben es erfolgreich verhindert. Kinderbetreuung gehört, in die Hände von gemeinnützigen Trägern, denn sie verfolgen gemeinwohlorientierte Zwecke und müssen erwirtschaftete Gewinne wieder für diese Zwecke einsetzen. Sie decken auch Bedarfe, die sich marktwirtschaftlich nicht rechnen.

Weiterentwicklung des Elterngeldes mit Vorsicht zu genießen

Die von Schwarz-Gelb geplante Einführung eines Teilelterngeldes für eine Dauer von 28 Monaten kann zur Teilzeitfalle für Frauen werden. Denn immer noch arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit. Sie gehen so keiner existenzsichernden Beschäftigung nach, leisten entsprechend geringere Rentenversicherungsbeiträge und ein Aufstieg im Beruf ist wesentlich schwieriger. Es ist richtig, die Regelung abzuschaffen, dass das Elterngeld nur sieben und nicht nach 14 Monaten gezahlt wird, wenn beide Eltern gleichzeitig Teilzeit arbeiten und ein Teilelterngeld beziehen. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion immer gefordert, die Union hat es aber bei der Erarbeitung des Gesetzes abgelehnt. Eine konkrete Aussage zu den Partnermonaten bleibt Schwarz-Gelb schuldig. Wir wollen mehr Partnerschaftlichkeit in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen bleibt eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate für uns das Ziel.

Gleichstellung findet bei Schwarz-Gelb nicht statt  

Schwarz-Gelb will prüfen, werben, bilanzieren und auf Selbstverpflichtungen der Wirtschaft bauen, um bestehende Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt  zu beseitigen. Nach über acht Jahren freiwilliger Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern von durchschnittlich 23 Prozent, bei der geringen Zahl von Frauen in Führungspositionen bleibt Schwarz-Gelb ein zahnloser Tiger in Sachen Gleichberechtigung. Erfolgversprechend wären unsere Forderungen: von einem gesetzlichen Mindestlohn würden viele Millionen Frauen im Niedriglohnbereich profitieren, die gesetzliche Durchsetzung gleicher Entlohnung von Frauen und Männern und eine gesetzliche festgeschriebene Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten von Unternehmen.

Antidiskriminierungspolitik soll zurück gedreht werden

Schwarz-Gelb will die Auswirkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf den Abbau von Bürokratielasten prüfen. Das ist ein Signal dafür, dass Union und FDP das AGG ändern wollen. Sie haben das Gesetz ja schon immer abgelehnt. Da wundert es auch nicht, dass die konservativ-marktradikale Koalition einer Weiterentwicklung des AGG und dem neuen Richtlinienentwurf der EU-Kommission eine Absage erteilt. Dabei läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzulänglicher Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien. Ein Mahnschreiben an die Bundesregierung ist gerade erst erfolgt; Geldstrafe droht. Die Zukunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist Schwarz-Gelb keine Erwähnung wert.

Es droht: Rechtsverschärfung beim Schwangerschaftsabbruch  

Der Koalitionsvertrag hält fest, dass die Entscheidung für ein Kind nicht an finanziellen Notlagen scheitern darf. Hier gilt es wachsam zu sein: Einiges deutet darauf hin, dass die Union nach wie vor eine Verschärfung der rechtlichen Grundlagen des Schwangerschaftsabbruches anstrebt. Das versuchen sie seit Jahren. Unsere Position ist und bleibt, dass keine Notwendigkeit zur Änderung des Strafgesetzbuches besteht.

Kinderschutz mit Fragezeichen

Schwarz-Gelb plant ein neues Kinderschutzgesetz und will offensichtlich nicht den Fehler von Frau von der Leyen wiederholen, vorbeugende Maßnahmen (Elternbildung, Familienhebammen u.a.) beim Kinderschutz auszuklammern. Geplant ist auch eine Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht und der Aus- und Aufbau früher Hilfen. In der Großen Koalition hat die SPD-Bundestagsfraktion einen schlechten Gesetzentwurf aus dem Hause von der Leyen abgelehnt. Denn Ansätze zur Vorbeugung fehlten völlig. Es wird sich zeigen, wie ernst es Schwarz-Gelb mit ihren Ankündigungen meint und was sie im Detail umsetzen wollen.

Zu Kinderrechten nur Lippenbekenntnisse

Schwarz-Gelb will zwar die Stärkung von Kinderrechten, aber zu ihrer Aufnahme ins Grundgesetz steht nichts im Koalitionsvertrag. Das war und ist mit den Konservativen nicht zu machen. Sie stehen Kindern keine eigenen Persönlichkeitsrechte zu.

Kinder- und Jugendhilfe von Einsparungen bedroht  

Schwarz-Gelb will das Kinder- und Jugendhilfesystem und seine Rechtsgrundlagen auf Zielgenauigkeit und Effektivität überprüft. Hier ist Vorsicht geboten, denn dahinter stecken ggf. geplante Einsparungen. 2004 hat die Union mit dem sog. Kommunalen Entlastungsgesetz schon einmal zum Kahlschlag in der Kinder- und Jugendhilfe angesetzt. Damals konnte die SPD-Bundestagsfraktion das erfolgreich abwehren. Auch den von Schwarz-Gelb geplanten Nationalen Aktionsplan zur Verbesserung des Jugendschutzes, der auch Maßnahmen zur Verbesserung von Partizipation, Medienkompetenz, Gewalt- und Suchtprävention enthalten soll, gilt es aufmerksam zu beobachten. Es ist zu befürchten, dass die Union mal wieder aktionistisch Verschärfungen des Jugendschutzes fordert. Dabei ist das bestehende Jugendschutzgesetz gut und völlig ausreichend, es muss nur entsprechend angewendet werden.

Programme gegen Rechtsextremismus in Gefahr

Schwarz-Gelb kündigt ein umfassendes Unterstützungsprogramm an, das u.a. gegen Rechts- und Linksextremismus gerichtet ist. Die Erwähnung von Rechts- und Linksextremismus lässt darauf schließen, dass Mittelkürzungen im Kampf gegen Rechts drohen. Konkrete Aussagen zur Zukunft der Bundesprogramme "Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" und "Kompetent für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" fehlen. Der Kampf gegen Nazis braucht eine dauerhaft sichere Finanzierung, das ist ein wichtiger Beitrag zur Verteidigung unserer Demokratie, der nicht geschwächt werden darf.

Zivildienstverkürzung nicht durchdacht

Die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Verkürzung der Wehrpflicht auf sechs Monate hat auch eine entsprechende Verkürzung des Zivildienstes zur Folge. Die heftige Diskussion um die Verkürzung des Zivildienstes zeigt: Dieser Vorschlag von Union und FDP ist wenig durchdacht. Eine Verkürzung des Zivildienstes ergibt für die Zivildienstleistenden wenig Sinn, für die Einsatzstellen wird der Aufwand unverhältnismäßig groß. Wir halten die Ausweitung der bei jungen Menschen beliebten Freiwilligendienste (Freies Soziales Jahr und Freies Ökologisches Jahr) für den richtigen Weg.

Keine Ideen zur Seniorenpolitik und zum demografischen Wandel  

Schwarz-Gelb hat kein schlüssiges Konzept zur Seniorenpolitik und zur demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft.