Neu organisierte Beschäftigungsmodelle in der Arbeitswelt entziehen sich weitestgehend der betrieblichen Mitbestimmung. Leiharbeit wird missbraucht, um ganze Stammbelegschaften zu ersetzen. Werkverträge mit dem Ziel, arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen, nehmen zu. Und auch die Anzahl befristeter Arbeitsverträge, die die Grundlage des Mitbestimmens untergraben, steigt. Längere Lebensarbeitszeiten, eine zunehmend als belastend empfundene Arbeitswelt und eine im Durchschnitt ältere Belegschaft sorgen dafür, dass Arbeitsplätze oft individueller und sorgsamer gestaltet werden sollten. Die Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung werden gestellt, ohne dass den Betriebsratsgremien in ausreichendem Maß Mitsprache eingeräumt wird.
Diese veränderten Ansprüche und neuen Herausforderungen verlangen nach einer umfassenden Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung an die aktuellen Entwicklungen. Die SPD-Fraktion hat in einem Antrag (Drs. 17/13476) konkrete Lösungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf benannt. Mitbestimmung darf nicht umgangen werden, indem anständige Arbeitsplätze durch prekäre ersetzt werden. Die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und auf die Beschäftigten anderer Unternehmen sind daher zu stärken. Zudem soll der Verlust der Arbeitsfähigkeit besser geschützt werden. Im Interesse aller sollte die physische und psychische Gesundheit von Arbeitnehmern vor übermäßiger Belastung gesichert werden. Deswegen: Mehr Mitbestimmung in Angelegenheiten von Fremdpersonal und Leiharbeit, der Gesundheit und Weiterbildung, der Teilzeitbeschäftigung. Zudem sollte das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a BetrVG für Betriebe mit bis zu 100 Arbeitnehmern geöffnet werden. So wird das Verfahren für Kleinbetriebe unkomplizierter gestaltet.
Lina Beling