Bisher ist Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nur strafbar, wenn es sich um Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen handelt. Andere strafwürdige Verhaltensweisen werden nicht erfasst. Das entspricht weder den Anti-Korruptionsvorgaben des Europarates noch denen der Vereinten Nationen. "Der Europarat wartet seit 1999 darauf, die Vereinten Nationen seit 2002 und der Bundesgerichtshof hat 2006 eine Regelung angemahnt", betonte Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, in seiner Rede am Freitagmorgen. Er wies damit Kritik der Opposition zurück, der Bundestag beschließe die Neuregelungen in Eile. Der Gesetzentwurf zur „Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung“ (Drs. 18/476) schafft nun einen Straftatbestand, der strafwürdige korruptive Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erfasst. Bestraft wird, wer für eine Gegenleistung einen „ungerechtfertigten Vorteil“ bietet oder annimmt. 169 andere Länder stellen die Abgeordnetenbestechung bereits unter Strafe.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat nun auch ihren Koalitionspartner überzeugen können, der überfälligen Regelung zuzustimmen. "Wenn sich ein Abgeordneter kaufen lässt, ist das strafbar, und das ist auch gut so", so Lischka. Denn "die Bestechung eines Abgeordneten trifft eine Demokratie mitten ins Herz" und sei ein schwerer Angriff aufs Parlament.

Abgeordnetenentschädigung wird langfristig geregelt

Der Gesetzentwurf zur Abgeordnetenentschädigung (Drs. 18/477) beruht auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. Die Kommission hatte empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Das ist schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt. Vom 1. Juli 2016 an wird das System grundsätzlich geändert, und die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an dem so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Die Abgeordnetendiäten steigen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmer.

Einschnitte gibt es bei der Altersversorgung: Der Höchstsatz wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent gesenkt, und eine vorzeitige Altersentschädigung ist künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Zudem wird die Kostenpauschale bei entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen sowie versäumten namentlichen Abstimmungen weiter gekürzt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Axel Schäfer begrüßte die langfristige Regelung der Diätenhöhe, die wiederkehrende Debatten zum Thema nun beende. Er wies in seiner Rede außerdem darauf hin, dass die Abgeordneten seit 1977 insgesamt 14 Nullrunden beschlossen hätten.

Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen, die seit diesem Jahr Sprecherin der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist, lobte die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses, der von einer unabhängigen Kommission begleitet wurde (Drs. 17/12500). Kommission und Bundestag hätten sich darin unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt: "Was ist angemessen und was ist unabhängigkeitssichernd?" Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nun wie empfohlen an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6). Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Das entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst.

Teresa Bücker