Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland sind am Limit – nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Druck und Überforderung sind in der Branche durch die Pandemie aber noch einmal gestiegen und haben dazu geführt, dass Tausende Pflegekräfte ihren Beruf aufgegeben haben – nicht zuletzt auch wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Löhne. Jetzt hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf für eine Pflegereform auf den Weg gebracht, der für bessere Löhne sorgen soll.

Wie groß der Handlungsbedarf in der Branche ist, hat sich nicht erst mit Corona gezeigt. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ließ sich wegen des Vetos aus den Reihen der kirchlichen Träger leider bisher nicht durchsetzen. Dabei würde eine tarifliche Entlohnung der Beschäftigten die Arbeitssituation in der Pflege deutlich verbessern: Bessere Löhne machen den Beruf attraktiver und erleichtern es, dringend benötigte Fachkräfte für die Altenpflege zu gewinnen und zu halten – und bessere Löhne gibt es bei mehr Tarifbindung.

Da sich die angespannte Situation in der Pflege mit der Pandemie weiter zugespitzt hat, muss das gesetzte Ziel auf einem anderen Weg angesteuert werden: Pflegeeinrichtungen (gem. SGB XI) sollen ab dem 1. September 2022 nur dann als solche zugelassen werden, wenn sie tarifgebunden sind.

Dies ist der Fall, wenn die Pflegeeinrichtung selbst mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat oder Mitglied in einem Pflege-Arbeitgeberverband ist, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Alternativ ist auch ausreichend, wenn die Pflegeeinrichtung ihre Beschäftigten mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bzw. von Arbeitsvertragsrichtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt. Diese Vorgaben gelten dann auch für bereits bestehende Pflegeeinrichtungen. Dazu soll die bisherige Regelung erweitert werden, dass die Pflegeversicherung tarifvertragliche Löhne refinanzieren – also vollständig bezahlen – muss und nicht als unwirtschaftlich ablehnen kann.

Wenn künftig alle Pflegeanbieter Tariflöhne zahlen müssen, um von der Pflegekasse die Leistungen erstattet zu bekommen, kommt dies mehr als einer halben Million Pflegekräften zugute. Dies gilt für alle Tarifverträge, die mit Gewerkschaften ausgehandelt sind: flächendeckende Tarife, regionale Tarife oder Haustarife.

Die höheren Löhne werden sich nicht in den Eigenbeiträgen niederschlagen, da der pflegebedingte Eigenanteil in der vollstationären Pflege gestaffelt nach Länge der Leistung und durch teilweise Kostenübernahme durch die GKV gedeckelt wird. Dass die Angehörigen über Gebühr belastet werden, wurde mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ohnehin ausgeschlossen.

Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.