Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland sind am Limit – nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Druck und Überforderung sind in der Branche durch die Pandemie aber noch einmal gestiegen und haben dazu geführt, dass der Bundestag jetzt eine Pflegereform verabschiedet hat, die für bessere Löhne für die Beschäftigten in der Altenpflege sorgen soll.

Wie groß der Handlungsbedarf in der Branche ist, hat sich nicht erst mit Corona gezeigt. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ließ sich wegen des Vetos aus den Reihen der kirchlichen Träger leider bisher nicht durchsetzen. Dabei würde eine tarifliche Entlohnung der Beschäftigten die Arbeitssituation in der Pflege deutlich verbessern: Bessere Löhne machen den Beruf attraktiver und erleichtern es, dringend benötigte Fachkräfte für die Altenpflege zu gewinnen und zu halten – und bessere Löhne gibt es bei mehr Tarifbindung.

Da sich die angespannte Situation in der Pflege mit der Pandemie weiter zugespitzt hat, muss das gesetzte Ziel auf einem anderen Weg angesteuert werden: Pflegeeinrichtungen (gem. SGB XI) sollen ab dem 1. September 2022 nur dann als solche zugelassen werden, wenn sie tarifgebunden sind.

Dies ist der Fall, wenn die Pflegeeinrichtung selbst mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat oder Mitglied in einem Pflege-Arbeitgeberverband ist, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Alternativ ist auch ausreichend, wenn die Pflegeeinrichtung ihre Beschäftigten mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bzw. von Arbeitsvertragsrichtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt. Diese Vorgaben gelten dann auch für bereits bestehende Pflegeeinrichtungen. Dazu soll die bisherige Regelung erweitert werden, dass die Pflegeversicherung tarifvertragliche Löhne refinanzieren – also vollständig bezahlen – muss und nicht als unwirtschaftlich ablehnen kann.

Wenn künftig alle Pflegeanbieter Tariflöhne zahlen müssen, um von der Pflegekasse die Leistungen erstattet zu bekommen, kommt dies mehr als einer halben Million Pflegekräften zugute. Dies gilt für alle Tarifverträge, die mit Gewerkschaften ausgehandelt sind: flächendeckende Tarife, regionale Tarife oder Haustarife.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Entlastung der Pflegebedürftigen im stationären Bereich, denn deren Eigenanteile würden durch Lohnsteigerungen in erheblichen Umfang steigen. Die hierzu gemachten Vorschläge verhindern eine finanzielle Überforderung vieler Pflegebedürftiger. In dieser Wahlperiode hat die Koalition zudem schon für eine Entlastung der Angehörigen gesorgt, die sich erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro an den Heimkosten der Eltern beteiligen müssen, wenn deren Einkommen/Vermögen nicht reicht.

Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.